Kann man rechtlich gegen Klarna vorgehen...?

4 Antworten

Nein, dagegen kannst Du rechtlich nicht vorgehen. Ich habe auch schon Sachen bestellt, wo über Klarna der Betrag eingezogen wurde. Da steht ganz klar in den allg. Geschäftsbedingungen, dass man die Raten pünktlich zu zahlen hat.

Das ist überall so, zahlt man nicht, geht das an ein Inkassounternehmen. Klarna arbeitet ledigllich für den betreffenden Lieferanten, ist also beauftragt von denen, sich um die Zahlungseingänge und Abrechnungen zu kümmern. Die können nichts dafür, dass Schufa-Einträge erst nach  Jahren gelöscht werden.

lg Lilo


nein.

außerdem hat klarna damit nichts zu schaffen

du musst dich an die schufa wenden

Wenn die Forderung beglichen wurde, teile das der SCHUFA mit.

Nein und das zu Recht.

Entweder nichts kaufen was man sich nicht leisten kann oder mit den Konsequenzen leben