Kann man mit einer doppelten Staatsbürgerschaft im diplomatischen Bereich arbeiten?
Hallo. Könnte man mit einer doppelten Staatsbürgerschaft (deutsch und russisch) im Auswärtigen Amt arbeiten? Könnte da nicht der Verdacht genährt werden man würde nicht konsequent im Interesse der Nation handeln? Müsste ich dann die Staatsbürgerschaft ablegen oder hätte ich selbst im Falle einer Ablegung bereits erhebliche Nachteile? Weitere Frage: Wäre es ratsam die die doppelte Staatsbürgerschaft etwa bei der Universität angeben? Was ist wenn ich es nicht tue und die Universität es rauskriegt? Immerhin wird verlangt wahrheitsgetreu zu antworten.
3 Antworten
Zitat von der Website des Auswärtigen Amtes:
"...eine doppelte Staatsbürgerschaft stellt in der Regel kein Hindernis dar."
Das bedeutet, dass es auf jeden Fall geht, sollte deine zweite Staatsbürgerschaft nicht z.B. Nordkoreanisch sein. Ich will da auch mal arbeiten, im gehobenen auswärtigen Dienst, am besten in Russland, und bin erst seit kurzem deutscher Staatsbürger - also das geht auf jeden Fall ohne weiteres.
Nein es geht nur mit einer Staatsbürgerschaft. Wer glaubt, dass er mit doppelter Staatsbürgerschaft mehr Rechte hat, verirrt sich.
Was hat das damit zu tun?
Es könnte doch sein, dass du und einige andere das genau so sehen.:)
Du kannst nur einem Herren dienen!
Nur mit der russischen geht es nicht. Da hat man kein Vertrauen.:)
Sagt jedenfalls DominikFrieden.