kann man miete zum algII beantragen wenn man bei den eltern wohnt?

8 Antworten

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Natürlich kann er Miete beantragen; er braucht lediglich erklären, dass seine Eltern ihn nicht unterstützen - weder durch Geld, noch in Geldes Wert - und dann muss die ARGE einen angmessenen Teil der Miete übernehmen.
Solange er diese Erklärung nicht abgibt, geht die ARGE von einer sogenannten Unterhaltsvermutung aus (und zwar außerhalb der Regelungen zur Bedarfsgemeinschaft, denn eine BG kommt in diesem Fall nicht in Frage).
Da es aber nur eine Vermutung ist, reicht hier eine formlose Erklärung und ein entsprechendes Ausfüllen des KdU-Antrags.

Offenbar haben die Eltern dem Sohn bei seinem Bemühen, dies in deren Gebrechlichkeit zu unterstützen durch freie Kost und Logis bezahlt. Daher sollte er diese Zuwendung als geldwerten Vorteil bei der ARGE melden und zuviel erhaltene Leistungen zurückzahlen. Im Gegenzug kann er prüfen, ob ihm für die Demenzkarankenpflege eine entsprechendes Pflegegeld zusteht, soweit er nicht bereits über die üppigen Renten der alten Leute mitversorgt ist. Die gleiche Frage hat er übrigens bereits gestellt!

DerHans  22.02.2010, 11:28

Der war 50

firstguardian  22.02.2010, 14:45
@DerHans

Ich habe sogar von einem zarten Knabenalter von 53 munteren Lenzen gelesen!

ari1972 
Fragesteller
 23.02.2010, 23:28

wenn sie wüssten, welche miete diese wohnung hat, in denen die eltern+sohn wohnen und welche nachzahlungen dort zu erbringen sind, gerade weil es ältere menschen gerne warm haben und gas mal keinem geschenkt wird, ist es schon fast eine unverschämtheit, welche antwort sie hier verfassen. von üppigen renten kann mal hier gar nicht die rede sein...meine persönliche befürchtung war oder ist nur diese, daß es ausreicht, wenn die renten mit 2,50€ über einen gewissen satz liegen, mein freund bzw. die eltern einfach nur nachteile haben, was die algII-zahlung angeht. und von sozialschmarotzerei ist hier mal ganz bestimmt nicht die rede, sonst hätte mein freund ja direkt miete beantragen können. aber was einem zusteht, steht einem zu. wäre die familie auch nur im ansatz gut situiert, dann wäre mein freund der erste, der das amt in den allerwertesten treten würde - mit verlaub, auch sie, für die nette antwort! welche gleiche frage hat "er" überhaupt bereits gestellt??!! kommt bei ihnen etwa sowas wie demenz?? na, dann haben sie ja noch ihr extremst HOHES pflegegeld! take care!!

Seine Eltern müssten mit ihm einen Untermietvertrag schließen. Dann lebt er nicht in einer Bedarfsgemeinschaft mit ihnen. Er zahlt ja auch nicht sein Hartz IV in den Haushalt ein, oder?

VirtualSelf  22.02.2010, 11:33

Och Leute, kommt doch mal von der BG runter; BG mit 50-Jährigen Sohn existiert nicht, auch wenn kein Mietvertrag existiert:
§7 Abs. 3 SGB II regelt abschließend, was eine BG ist:
(3) Zur Bedarfsgemeinschaft gehören
1. die erwerbsfähigen Hilfebedürftigen,
2. die im Haushalt lebenden Eltern oder der im Haushalt lebende Elternteil eines unverheirateten erwerbsfähigen Kindes, welches das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, und der im Haushalt lebende Partner dieses Elternteils,
3.als Partner der erwerbsfähigen Hilfebedürftigen
a)der nicht dauernd getrennt lebende Ehegatte,
b)der nicht dauernd getrennt lebende Lebenspartner, c) eine Person, die mit dem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen in einem gemeinsamen Haushalt so zusammenlebt, dass nach verständiger Würdigung der wechselseitige Wille anzunehmen ist, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen,
4. die dem Haushalt angehörenden unverheirateten Kinder der in den Nummern 1 bis 3 genannten Personen, wenn sie das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, soweit sie die Leistungen zur Sicherung ihres Lebensunterhalts nicht aus eigenem Einkommen oder Vermögen beschaffen können.
Außerhalb des §7 keine BG

ari1972 
Fragesteller
 23.02.2010, 23:29
@VirtualSelf

vielen dank für den auszug! hilft uns wirklich sehr! danke!!

Ich denke, dein Freund sieht die Sache realistischer als du - schlafende Hunde sollte man nicht wecken.

Mein Sohn (29) hat auch vorübergehend für 1 Jahr bei uns gewohnt, als er über 25 Jahre alt war (unter 25 übernimmt die ARGE in der Regel keine Wohnkosten mehr). Wir wohnen im eigenen Haus und mein Sohn hat auch die Übernahme seiner Wohnkosten beantragt - leider negativ. Es hieß unter anderem, dies sei selbstverständlich, dass wir dann für alles aufkommen. Er hat nur seinen üblichen Hartz-4-Satz bekommen.

VirtualSelf  22.02.2010, 11:24

Da hat man entweder deinen Sohn verar$cht bzw. der Sachbearbeiter hatte keine Ahnung oder aber ihr seid nach BGB-Recht unterhaltspflichtig gewesen.
In der Tat reicht eine formlose Erklärung, dass keine Unterstützung geleistet wird und - dann darf der Sachbearbeiter einen Kopfstand machen oder auch nicht -, diese Erklärung ist anzuerkennen.

DerHans  22.02.2010, 11:28

Was die schreiben ist noch lange nicht rechtens. Leider sitzen bei dieser Behörde jede Menge Leute, die man bei anderen Behörden weggelobt hat.