Kann man einen Versicherungsschaden zurückziehen?

10 Antworten

Darauf würde ich mich nicht einlassen.

Die Kfz-Haftpflichtversicherung des Schadensverursachers sollte dir den Schaden erstatten.

Der Schadensverursacher hat jederzeit die Möglichkeit die Kosten dem Versicherer zu erstatten und somit belastet ihn der Vertrag nicht mehr.

Kein Problem!

Laß dir einfach deine Schadensumme plus 25EUR Kostenpauschale vom Verursacher in bar gegen Quittung aushändigen und der Fall ist für dich erledigt.

Da dein Rad ja vor 7 Jahren ca. 400 EUR gekostet hatte, wird ja der Zeitwert-Totalschaden irgendwo unter 200 EUR liegen. Dafür war aus fachlicher Sicht von Anfang an eine Schadenmeldung nicht erforderlich. (Ebenso wie deine schier unendliche Fragenflut zu diesem Thema übrigens!)

lsfarmer 
Fragesteller
 19.06.2018, 20:21

es ist jetzt alles durch.

via Überweisung.

Außerdem hatte ich bis jetzt nie damit zu tun, deshalb war das alles so unbekannt und neu.

Der Versicherungsnehmer kann sich jederzeit entscheiden, den Schaden selbst zu übernehmen.

Das klappt nur nicht wenn der Versicherer ihn bereits wegen versuchtem Versicherungsbetrug angezeigt hat

lsfarmer 
Fragesteller
 20.06.2018, 08:37

Dann ist ja alles gut.

Das Problem haben wir nicht.

Wenn es ein Gutachten ist, musst Du das Gutachten bezahlen. Wenn es nur ein Kostenvoranschlag war, kannst ohne Problem zurücktreten.

Ich vermute aber Letzteres, da man in solchen kleinen Schadensfällen kein Gutachten erstellt. Das müsste auch ein Gutachter machen und nicht die Fahrradwerkstatt.

Verwirre die Leute nicht so. Die Werkstatt hat wohl eher einen Kostenvoranschlag gemacht. Ein Gutachten ist etwas anderes.

Und ja: Einfach der Versicherung melden, dass man das privat regelt, die schließen dann die Schadenakte.