Kann man einen offiziell geleisteten Schwur/ Gelöbnis/ Eid wieder unwirksam machen?

4 Antworten

Nein, du kannst ihn nur befolgen oder dagegen verstoßen. Letzteres wird sanktioniert.

Allerdings gibt es nach Ausscheiden kein treues Dienen mehr. Das gibt es nur in einer Reserveübung oder als aktiver Soldat. Deshalb kann man als Zivilist nicht gegen treues Dienen verstoßen.

Dann bist du charakterlich sowieso nicht für die Bundeswehr geeignet.

Dieser Eid/Schwur wird nicht offiziell vermerkt und ist eher eine Verpflichtung für dich selbst, zu deinem Wort zu stehen.

Man verpflichtet sich nicht zur Leistung treuer Dienste mit dem Eid, sondern mit einer Unterschrift.

Nö, es ist ja schließlich auch kein kündbarer Vertrag, sondern ein lebenslanger Eid, den man aus tiefster Überzeugung leistet.

Außerdem unterliegst Du als ausscheidender Soldat nach dem Dienstzeitende ohnehin auch weiterhin den gesetzlichen Bestimmungen der Wehrüberwachung und wirst zum sogenannten Reservisten. Innerhalb spezieller Altersgrenzen können diese dann übrigens auch, auf Grundlage ihrer einstigen gesetzlichen oder freiwilligen Verpflichtung, quasi jederzeit zur Ableistung von Reservedienstleistungen herangezogen werden.

Dann lass es bitte einfach. Weder die Bundeswehr noch die Kameraden dort, möchten jemanden der jetzt schon darüber nachdenkt ob er seinen Schwur nach dem Dienst noch einhalten will.

GearUp  09.12.2021, 09:38

Die Angst kann ich Dir nehmen. Der Junge stellt schon so lange Fragen zum FWDL, da passiert gar nix.