Kann man eine bewerbungsmaßnahme umgehen mit einem Minijobs?

3 Antworten

Nein, definitiv nicht da der Minijob eine geringfügige Beschäftigung im Sinne des Sozialgesetzbuchs IIV ist.

Außerdem mußt Du damit rechnen das für diesen einen Monat 235 € von deinem ALG abgezogen werden da der Verdienst die Freigrenze von 165 Euro übersteigt.

Ein Minijob, solange du Zuschuss bekommst, ist halt kein Vollzeitjob und du kannst damit dich selber nicht über die Runden bringen. Im Umkehrschluss heißt das auch, du musst an der Maßnahme trotzdem teilnehmen, so ungefähr habe ich das mal gehört. Natürlich alle Angaben ohne Garantie. 

Sprich mal mit dem Job Center. Wenn du einen Mini-Job machst, kannst du den ja schlecht aufgeben für eine kurze Bewerbungsmaßnahme. Auch in einem Mini-Job hast du ja einen Arbeitsvertrag und Kündigungsfristen und dergleichen.