Kann man ein Wegerecht verlegen ( sofern es keine Nachteile für die Betroffenen ergibt?
Ich habe ein Grundstück ca 20 mal 20 m, was genau in der Mitte 5 eingetragene Wegerechte hat. Es ist offiziell so eingezeichnet, der Weg ist befestigt und links und rechts begrünt. Nun ist das aber schönes Bauland. Könnte ich das Wegerecht verlegen , das die Leute direkt an der Kannte ihr Wegerecht haben, wenn ich das auch befestige? Freiwillig machen die das nicht, denn die wollen ja nicht, dass ich da bebaue. Im Grundbuch steht nur Wegerecht. Beim Katastaamt ist das aber aufgemalt.
3 Antworten
Grundsätzlich kann auf demselben Grundstück eine Verlegung stattfinden gem. § 1023 BGB. Allerdings ist dieser Weg reichlich beschwerlich, und ob ein Gericht den Einlassungen des Klägers auf Änderung folgt, ist schwer abzuschätzen. Das sollte in einem eingehenden Beratungsgespräch mit einem auf Baurecht spezialisierten Anwalt besprochen werden.
Sicher wird man das können, wenn es keine nachteile bringt. Wende dich an die Gemeinde und laß dich schlau machen.
dann mußte deine 5 eingetragenen wegerechte an einen tisch bringen und ihnen etwas anbieten... denn die haben sicher schnell die erkenntnis , das du das grundstück verkaufen willst und wenn da geld in spiel kommt .. da hält jeder die hand auf. wird aber auch später nicht einfach mit 5 einetragenen wegerechten das grundstück zu verkaufen