Kann man die Ausbildung kündigen wegen zu oft krank sein?

2 Antworten

Nach der Probezeit kann man einem Azubi nicht mehr so ohne weiteres kündigen. Dafür müssen schon wichtige Gründe vorliegen.

Grundsätzlich kann man zwar auch wegen Krankheit kündigen, aber dafür hat der Gesetzgeber hohe Hürden gelegt, die bei 15 Krankheitstagen noch bei weitem nicht erreicht sind. Und wenn alle Krankheitstage durch AU's belegt sind, wäre auch eine Abmahnung unbegründet.

Mach Dir keinen Kopf, Dein AG kann und wird Dir deswegen nicht die Ausbildung kündigen.

Das BBiG (Berufsbildungsgesetz) setzt bei Kündigungen eines Ausbildungsvertrags nach der Probezeit sehr hohe Hürden. Wegen dieser Krankheitstage kann man Dir bestimmt nicht kündigen.

Die von Dir genannte Anzahl an Krankheitstagen würden selbst bei einem "normalen" Arbeitsverhältnis nicht für eine personenbedingte (krankheitsbedingte) Kündigung reichen. Geschweige denn bei einem Azubi.

Abmahnungen kann es wegen der Krankheit nicht geben. Die gibt es nur, wenn man unentschuldigt fehlt und/oder seiner Meldepflicht nicht nachgekommen ist. Das wäre Fehlverhalten und ist verhaltensbedingt. Eine Krankheit ist personenbedingt und nicht abmahnfähig.