Kann man dafür strafrechtlich entweder die Fernsehzeitung: (TV Top) oder den Fernsehsender (RTL 2) juristisch verklagen?

10 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Dazu müsstest du nachweisen, dass du durch die Änderung des Programmes einen Schaden, welcher Art auch immer, erlitten hast. Das dürfte schwierig werden.

Nein, kann man nicht, denn diese Angaben werden immer unter Vorbehalt ausgegeben, bedeutet also dass die Fernsehzeitung nicht für kurzfristige Änderung Seitens des Senders zu belangen ist.

Da liegt kein Straftatbestand vor, somit ist das nicht möglich.

Einfach die richtige TV-Zeitung kaufen.

In der TV-Movie war für den 4.12.21 folgendes Programm abgedruckt:

Bild zum Beitrag

Also am Sender RTL 2 lag es nicht.

Woher ich das weiß:Recherche
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verreisterNutzer  06.12.2021, 20:19

" Welche Fernsehzeitung hast du (Jogibaer2017), denn gekauft gehabt, wenn ich fragen darf???"

Jogibaer2017  06.12.2021, 23:38
@verreisterNutzer

Die TV-Movie Nr. 25 vom 4.12.-17.12.
Ist seit 26.11. im Handel

Du wirst irgendwo In der Fernsehzeitung wahrscheinlich den Vermerk alle Angaben ohne Gewähr finden daher eher nicht möglich.