Kann man dafür strafrechtlich entweder die Fernsehzeitung: (TV Top) oder den Fernsehsender (RTL 2) juristisch verklagen?
" Gestern am: (4.12.2021=Samstag=Dezember) sollte eigentlich gemäß der Fernsehzeitung: (TV TOP ) der Spielfilm: (The Boy) um: (20.15 Uhr) auf dem Fernsehsender: (RTL 2) laufen, aber stattdessen wurde der Film: (Godzilla) dort gezeigt, deshalb die obige Frage, ob man dafür entweder die Fernsehzeitung oder den entsprechenden Fersehsender strafrechtlich verklagen lassen kann???"
10 Antworten
Dazu müsstest du nachweisen, dass du durch die Änderung des Programmes einen Schaden, welcher Art auch immer, erlitten hast. Das dürfte schwierig werden.
Nein, kann man nicht, denn diese Angaben werden immer unter Vorbehalt ausgegeben, bedeutet also dass die Fernsehzeitung nicht für kurzfristige Änderung Seitens des Senders zu belangen ist.
Da liegt kein Straftatbestand vor, somit ist das nicht möglich.
Einfach die richtige TV-Zeitung kaufen.
In der TV-Movie war für den 4.12.21 folgendes Programm abgedruckt:
Also am Sender RTL 2 lag es nicht.
Die TV-Movie Nr. 25 vom 4.12.-17.12.
Ist seit 26.11. im Handel
Du wirst irgendwo In der Fernsehzeitung wahrscheinlich den Vermerk alle Angaben ohne Gewähr finden daher eher nicht möglich.
" Welche Fernsehzeitung hast du (Jogibaer2017), denn gekauft gehabt, wenn ich fragen darf???"