Kann man beim jobcenter eine fristverlängerung beantragen?
Ich habe am 13. 1.2019 einen Brief gekriegt in dem ich mich bis zum 21.1.2019 ummelden soll auf meine Wohnung weil ich erst kürzlich umgezogen bin. Ich soll die Unterlagen natürlich beim JC einreichen. Aber meine Vermieterin ist bis zum 1 Februar im Urlaub also kann ich die Frist nicht einhalten wegen der wohnugsgeberbestätigung. KANN ICH DAS JC ANRUFEN UND NACH EINER FRISTVERLÄNGERUNG FRAGEN ODER WIRD DAS NICH KLAPPEN
7 Antworten
Hast du denn kein Protokoll bei der Wohnungsübergabe erhalten? Du musst doch auch den Schlüsselempfang quittiert haben. Als Mieter bekommt man immer eine Ausfertigung. Das müsste m. E. für die polizeiliche Anmeldung ausreichen.
Nein, das reicht nicht aus.
Du bist verpflichtet, dem Jobcenter die Miethöhe deiner Wohnung nachzuweisen, aber nicht, ob und dass du in der Wohnung angemeldet bist! Mit anderen Worten: Du brauchst dem Jobcenter nicht deine Anmeldung/Ummeldung zusenden.
Grundsätzlich gilt: Das Jobcenter hat Anspruch darauf, dass du geeignete Unterlagen beibringst, die es dem Jobcenter ermöglichen, den Leistungsanspruch und -höhe zu berechnen. Eine Wohnungsanmeldung gehört aber ganz sicher nicht dazu.
Ein anderes Thema ist deine Verpflichtung nach dem Meldegesetz (nicht mit dem Jobcenter verwechseln!), dich innerhalb einer gewissen Frist beim Meldeamt umzumelden.
Wenn du einen wichtigen Grund für das nicht einhalten des Termins im Notfall auch belegen kannst sollte das kein Problem sein, rufe also die kostenlose Hotline unter 0800 4555500 an, Mo - Fr von 8.00 - 18.00 und erkläre da um was es geht und aus welchem Grund du den Termin nicht einhalten kannst und vergiss nicht dir die Uhrzeit, Datum und Name des Gesprächspartners aufzuschreiben, sollte dir der Anruf nicht geglaubt werden.
Du bist gesetzlich verpflichtet dich innerhalb von 2 Wochen nach Umzug umzumelden. Dir den Wisch nicht bei Schlüsselübergabe ausfüllen zu lassen war Dein Fehler. Fragen knnste, glaub aber nicht dass Dir das was bringen wird.
Dann weiß ich bescheid
Ruf an und teile das so dem JC mit. Du mußt dich dann sowieso rückwirkend zum Einzugstermin ummelden. Für das JC macht das unter dem Strich keinen Unterschied.