Kann man bei einer Vorpfändung/einem vorläufigen Zahlungsverbot auf Girokonto zugreifen?
Ist oben aufgeführtes Szenario möglich, wenn man beispielsweise nur 10,- Euro vom eigenen Girokonto abheben möchte?
1 Antwort
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Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Geld, Recht
Bei einem Zahlungsverbot, egal ob vorläufig oder ob nicht, können der Kontoinhaber und/oder Bevollmächtigte m.W.n. nicht auf das Konto zugreifen.
Die 10 € kann man demzufolge dann nicht abheben.