Kann man Anwalt werden wenn man vorbestraft ist?

4 Antworten

Das hängt von der Art der Vorstrafe und dem Zeitpunkt der Tat bzw der Verurteilung ab.

Eine Vorstrafe dürfte einem Jura Studium im Regelfall nicht entgegenstehen. Allerdings kann es sein, dass man nicht zum Referendariat zugelassen wird. In NRW z.B. darf man nicht mehr Referendar werden, wenn man zu einer Freiheitsstrafe von über einem Jahr verurteilt worden ist.

Um Rechtsanwalt werden zu können, muss man bei der Rechtsanwaltskammer zugelassen werden. Diese Zulassung ist zwingend zu versagen, „wenn die antragstellende Person sich eines Verhaltens schuldig gemacht hat, das sie unwürdig erscheinen läßt, den Beruf eines Rechtsanwalts auszuüben“ (§ 7 BRAO). Hiervon werden unter anderem bestimmte Straftaten erfasst, z.B. Betrugs-, Aussage-, oder Steuerhinterziehungsdelikte. Eine einfache Sachbeschädigung fällt aber wohl nicht hierunter.

Du darfst Rechtsanwalt werden soweit ich weiß aber kein Staatsanwalt und kein Richter mit Vorstrafen. Wobei es kommt glaub ich auch darauf an was für Vorstrafen man hat.

wiki01  04.01.2019, 10:09
soweit ich weiß

Na, dann weißt du es eben nicht. Der angehende, vorbestrafte Anwalt ist regelmäßig "unwürdig", den Beruf auszuüben

uni1234  04.01.2019, 23:09
@wiki01

So pauschal kann man das nicht sagen. Das hängt schon von der Art der Vorstrafe ab.

JakobMessi10  04.01.2019, 15:13

Du darfst Rechtsanwalt werden.....

JakobMessi10  05.01.2019, 01:24

Ich sag ja. Es kommt darauf an was man
Getan hat. Mit Vorstrafen darfst du Rechtsanwalt werden (kommt darauf an was), Staatsanwalt und Richter nicht.

Jeder kann ein Jurastudium abschließen. Allerdings kann und wird einem Anwalt, der straffällig wird, seine Zulassung durch die Rechtsanwaltskammer entzogen werden.

Jemand, der vorbestraft sein Studium beendet, bekommt erst gar keine Zulassung.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Jungleerika  04.01.2019, 22:37

"eigene Erfahrung" klingt ja Echt sche**e!

wiki01  05.01.2019, 07:17
@Jungleerika

Jemanden zu kennen, kann auch eine eigene Erfahrung begründen. Man muss das daher nicht selbst erlebt haben. Zudem sind die Auswahlmöglichkeiten, warum man etwas weiß, wenig differenziert.

Verjähren die bis zum Ende des studiums? Wenn ja dann schon oder