Kann ich wegen Steuerschulden ins Gefängnis kommen?
Hallo Leute,
vorerst die Sache ist 5 Jahre her. Ich hab ein riesen Fehler gemacht und Steuer hinterzogen, als ich selbstständig war. Im sechsstelligen Bereich. Jetzt gab es ein Urteil und ich muss nur Sozialstunden etc. machen (Haftstrafe gab es nicht). Ich hab jetzt eine Rechnung vom Gericht bekommen, dass ich den Betrag, den ich hinterzogen habe, nachzahlen muss. Leider hab ich das Geld nicht. Kann man wegen der Sache inhaftiert werden. Oder hab ich lediglich mein Leben lang Schulden, bis ich diese Summe nachzahle. Geschäftskonto und andere wert sachen von mir sind schon längst gepfändet.
Lg
Danke im Voraus
7 Antworten
Nein das geht nicht
Informiere dich zum Insolvenzverfahren, das ist alles was passieren kann
Wenn du für deine Straftat bereits verurteilt wurdest geht das nicht noch ein zweites mal
Kurz gesagt: Bis an dein Lebensende wirst du nicht blechen müssen, aber mit Sicherheit einige Jahre
Du solltest darüber mit einem Anwalt reden
Wieso nicht?
Hängt das damit zsm. Das er keine gewöhnlichen Schulden hat, sondern Steuern nachzahlen muss?
Ergänzung: Ja das hat es
U.a.
Aber Schulden aus verbotener vorsätzlicher Handlung (u.a. Straftaten), Steuer- und Unterhaltsschulden sind von der Restschuldbefreiung ausgenommen. Diese müssen immer bis auf den letzten Cent zurückbezahlt werden.
Ich werde ja im grunde nicht verurteilt. Sondern ich hab mir gedacht, dass ich inhaftiert werde, weil ich die Summen nicht begleichen kann.
Ich habe mich nochmal informiert
Was kevin1905 schreibt ist richtig: Du hast keine normalen Schulden sondern Steuerschulden, kannst also nicht in Insolvenz gehen
Stattdessen musst du das Finanzamt informieren und zu einem späteren Zeitpunkt oder in Raten abbezahlen
Tut mir leid
vorerst die Sache ist 5 Jahre her.
Irrelevant.
Ich hab ein riesen Fehler gemacht und Steuer hinterzogen, als ich selbstständig war. Im sechsstelligen Bereich.
Strafttat nach § 370 AO. Super.
Jetzt gab es ein Urteil und ich muss nur Sozialstunden etc. machen (Haftstrafe gab es nicht)
Dann hattest du einen sehr gnädigen Richter, und der STA hat zudem keine Wiederholungsgefahr gesehen. Den Tag darfst du dir rot im Kalender anstreichen.
Leider hab ich das Geld nicht.
Dein Problem.
Kann man wegen der Sache inhaftiert werden.
Nein.
Oder hab ich lediglich mein Leben lang Schulden, bis ich diese Summe nachzahle.
So ist es. Die Schulden werden dich ggfs. lebenslang verfolgen, da für nachzuzahlende Steuern zzgl. Geldstrafe ein jährlicher Zins von 6% anfällt. Da Steuerschulden im Rahmen einer PI ebenso unberührt und von der RSB ausgenommen bleiben, gibt es keinen Weg, außer zu zahlen.
Einen Schuldturm gibt es nicht (mehr). In Haft kommen wegen Schulden kann man nicht.
Allerdings wirst Du diese Schulden auch nicht durch ein Insolvenzverfahren loswerden können. Bei Ansprüchen aus einer Steuerstraftat gibt es keine Restschuldbefreiung in der Insolvenz.
Im Zweifel werden Dir die Steuerschulden wirklich ein Leben lang erhalten bleiben.
Schulden im sechsstelligen Bereich und nur Sozialstunden?
Kannst du umreißen, was du gemacht hast?
Ich kenne einen Fall, in dem ein Unternehmer von seinem Partner betrogen wurde, der nach Südamerika abhaute. Der Unternehmer hatte für ein Darlehen ein Grundstück verpfändet. Zudem waren die Umsatzsteuervoranmeldungen nicht ganz koscher.
Er war erst mal dran und hat ein Martyritum durchlaufen. Als er über 55 war, konnte er sich durch Teilzahlung und einen Erlassantrag retten. Deswegen frage ich.
Bist du gewissermaßen nur "technisch" verantwortlich und ist deine persönliche Schuld gering, erfüllst du die Altersvoraussetzungen, dann suche dir einen guten Berater und versuche es.
Bin voll und ganz verantwortlich gewesen. Hatte eine Elektrofirma. Hab weder vor noch nach der Tat eine Straftat begangen. Während dem Gericht direkt eingeräumt, dass ich hinterzogen habe.
Ich weiß nicht, wie alt du bist. Das frage ich nicht aus Neugier, sondern weil eine Verwaltungsanweisung besteht, dass aber 55 ein Erlass günstiger beschieden wird, weil man eben nicht damit rechnet, dass du nochmal finanziell auf die Beine kommst. Immerhin ist das geronge Strafmaß ein gutes Argument. Der Strafrichter wollte, dass du auf die Beine kommst. Warum die Finanzverwaltung nicht auch?
Eine Restschuldbefreiung durch ein Insolvenzverfahren ist nicht möglich.