Kann ich noch nach fast 3 Monaten Strafanzeige erstatten?
Hallo :) und zwar hab ich ein Problem. Im Januar war ich bei meinem Freund, und hatte da in einem Raum meinen Geldbeutel liegen und da kam sein "Freunde" kurz zu uns in die Wohnung, war einen Moment in diesem Raum ohne Geldbeutel und dann war er aufeinmal weg. Natürlich hätte ich besser drauf aufpassen können, aber das ist wohl was anderes, als z.B. in einem Café. Auf jeden Fall hab ich in später drauf angesprochen und da kam, wie gewöhnlich, die Ausrede "ÖH ÖH, den hab ich net gesehen". Später, war ich beim Rathaus, weil ich ja einen neuen Ausweis beantragen musste. Die haben dann eine Anzeige gegen unbekannt gemacht (weil ich ja nicht genau wusste, ob er es war. Anfangs hatte ich gedacht, ich hätte den Geldbeutel irgendwo verloren, hatte auch schon überall angerufen) Gestern hatte mir dann jmd einen Tipp gegen, dass der einen meinen Geldbeutel hatte und der, der des mir erzählt hat, ihn auch gesehen hat. So, und jetzt zu meiner Frage: Kann ich noch Strafanzeige erstatten? Im Geldbeutel waren Führerschein, Ausweis, Krankenkarte, Busfahrkarte, Bahnkarte, einige Erinnerungen, Geld...Mir wärs echt lieber gewesen, dass er einfach das Geld, was drin war, rausgenommen hätte :( (20euro) und somit habe ich ca. 60 Euro zahlen müssen. Aber ich hab auch leider keine Quittung. Aber normalerweise weiß man ja wie viel das Zeug kostet, abgesehen von den Passbildern.
9 Antworten
Für einen derartigen Strafantrag hast du drei Monate Zeit (ab Kenntnis der Tat).
http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__77b.html
Wenn bereits Anzeige gegen "Unbekannt" vorliegt, wurde m.E. aber die Verfolgung bereits in die Wege geleitet. Du solltest sicherheitshalber in jedem Fall umgehend nachfragen und deine neuen Kenntnisse/Zeugen/Beweismittel mitteilen.
Zum Vorfall: Nimmt jemand das Geld raus, ist sicher dass ein Diebstahl vorliegt, ist der Geldbeutel mit Inhalt verschwunden, sucht man erst mal an allen Stellen, wo er sonst noch sein könnte und denkt nicht gleich an Diebstahl.
Ich wünsch' dir Glück, dass dein Schaden ersetzt wird – und dem Dieb, dass er was vor die Ohren bekommt. Das Vertrauen eines Wohnungsinhabers, der ihn rein- und dann unbeaufsichtigt herumlaufen lässt zu missbrauchen, ist m.E. derart armselig, dass er für diese Frechheit noch ein paar Extras verdient hätte.
Wenn der Zeuge glaubwürdig aussagt, hast du gute Aussichten.
Und lass' dich nicht von blödsinnigen Sprüchen wie "Aussage gegen Aussage" verunsichern, das ist Kinderkram! Wenn der Zeuge keinen persönlichen oder sonst verdächtigen Grund hat, den Verdächtigen zu belasten, zählt seine Aussage als Beweismittel.
ja!!!!!!!!!!!!
Anzeige macht man bei der polizei. Wird der eine als zeuge aussagen? wenn ja, hast du evtl gute chancen / wenn nein, kannst du es vergessen
Schreib mehr !
was soll ich den bitte noch mehr schreiben? das ist alles, was ich weiß.
wieso willst du denn jetzt eine weitere Anzeige erstatten?
Du hast doch bereits bei Beantragung deines Ausweises eine Anzeige erstattet. Du solltest jetzt zur Polizei gehen und zur bereits erfolgten Anzeige das was du hier schilderst als Ergänzung angeben.
ich war ja einen Tag vorher im Krankenhaus und da hatte ich auch angerufen und nachgefragt.. aber da war er nicht :( in Geschäften, in der Schule, in der Gemeinde.. nichts :(