Kann ich meinen Arbeitsvertrag auch zum 15. kündigen, obwohl dort drin steht, dass ich dies nur zum 1. machen darf?

6 Antworten

Steht im Arbeitsvertrag wirklich dass Du nur zum 1. kündigen darfst? Ich vermute eher, dass hier die Kündigung zum Monatsende vereinbart ist. Liege ich falsch, verbessere mich bitte. Dieser Kündigungstermin ist nicht gerade üblich.

Wenn arbeitsvertraglich die Kündigung nach § 622 Abs. 1 BGB (vier Wochen zum 15. oder Ende eines Monats) ausgeschlossen ist, dann musst Du Dich dran halten.

Der § 622 BGB regelt die gesetzlichen Kündigungsfristen. Das bedeutet aber nicht, dass man keine anderen Fristen vereinbaren darf. Dies kann tarifvertraglich aber auch im Arbeitsvertrag gemacht werden.

Es gibt Fristen bei denen durch Tarifvertrag sogar kürzere als die gesetzlich vorgeschriebenen Fristen vereinbart werden dürfen. Es dürfen generell keine längeren Kündigungsfristen für den AN als für den AG vereinbart werden.

Wenn im Arbeitsvertrag ausdrücklich steht, zum 01. eines Monats, ist diese Frage hier völlig überflüssig. Das wurde ganz klar schriftlich festgelegt. lgLilo

Natürlich kannst Du jederzeit kündigen, aber die Kündigung gilt dann erst zum 01. des betreffenden Monats.

GabrielBiondo 
Fragesteller
 11.09.2015, 10:21

Hallo Liselotte...

findest du? Ich dachte immer dass Gesetz (622 BGB) über Papier steht...

NameInUse  11.09.2015, 10:30
@GabrielBiondo

Das BGB regelt das Leben zwischen Privatpersonen, so auch Verträge und damit auch Arbeitsrecht. Die Norm bezieht sich drauf, wenn nichts weiter vereinbart wurde, nichts im Vertrag steht, bzw. gestattet eine vertragliche Ausgestaltung. Dies steht so auch im Gesetz.

Also muss man sich an die vertraglich vereinbarte Frist halten.

LiselotteHerz  11.09.2015, 12:51
@NameInUse

Richtig - hier trifft zu, was im Arbeitsvertrag steht. Was allgemein gesetzlich geregelt ist, tritt nur in Kraft, wenn im Vertrag nichts Derartiges aufgeführt ist.

Zu einem Vertrag gehören immer zwei, du und dein Arbeitgeber. Du musst dich also mit ihm besprechen, ob er dich frühzeitig aus dem Vertrag lässt, vielleicht in Form eines Aufhebungsvertrages.

Wenn Du laut Vertrag nur zum Monatsende kündigen kannst, ist eine Kündigung zum 15. natürlich nicht möglich.

Nein, du musst dich schon an deinen Vertrag halten.