Kann ich meine Kollegin verklagen?

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Wenn du gegen Passivrauchen am Arbeitsplatz vorgehen willst, dann musst du das gegenüber dem Arbeitgeber tun.

Dein Arbeitgeber ist hier der Ansprechpartner, nicht die Kollegin.

Gesetzlich ist das Rauchen am Arbeitsplatz nicht verboten. Solange der Arbeitgeber kein Rauchverbot ausspricht, ist das Rauchen am Arbeitsplatz also prinzipiell erlaubt. Der Arbeitgeber befindet sich hier in Zugzwang, da er die Mitarbeiter gemäß §3a Abs. 1 ArbStättV vor Gefährdungen in Bezug auf Sicherheit und Gesundheit zu schützen hat. Dies umfasst auch die Gefährdung durch Tabakrauch.

http://www.gesetze-im-internet.de/arbst_ttv_2004/__3a.html

Habt ihr einen Betriebsrat? Was sagt dieser dazu?

mhm wenn der Chef das Rauchen erlaubt sehe ich da wenig Chancen... da sie sich keiner Betriebsvereinbarung widersetzt.

Interesierter  13.08.2015, 21:36

Gegenüber der Kollegin ist das natürlich richtig. Allerdings hat der Arbeitgeber die Arbeitsstättenverordnung durchzusetzen. Und nach dieser hat er die Mitarbeiter vor der Gefährdung durch Tabakrauch zu schützen.

http://www.gesetze-im-internet.de/arbst_ttv_2004/__3a.html

imager761  14.08.2015, 07:22
@Interesierter

Nein. Lesen hilft: " Der Arbeitgeber hat dafür zu sorgen, dass Arbeitsstätten so eingerichtet und betrieben werden, dass von ihnen keine Gefährdungen für die Sicherheit und die Gesundheit der Beschäftigten ausgehen."  Das kann er aber durch zeitweiliges Stoßlüften ebenso erreichen :-O

AalFred2  14.08.2015, 09:18
@imager761

Die Studie, die zeigt, dass man den Gefahren des Passivrauchens durch Stosslüften entkommt, würde ich gerne mal sehen. Grundsätzlich ist das nämlich Quatsch.

Passiv "beraucht werden" gilt als Körperverletzung,ABER eine Klage ist nur dann möglich, wenn die Kollegin dir den Rauch direkt ins Gesicht pustet oder im Beisein von Kindern raucht.

Interesierter  13.08.2015, 21:39

Aua, was du da von dir gibst, hat mit der rechtstechnischen Wirklichkeit nicht viel zu tun!

Der Arbeitgeber hat die Gesundheitsgefährdung abzustellen. Deswegen ist der Arbeitgeber hier in der Pflicht.

http://www.gesetze-im-internet.de/arbst_ttv_2004/__3a.html

Was du willst oder nicht, muss weder deine Kollegin noch den AG interessieren :-(

Der Nichtraucherschutz am Arbeitsplatz ist in § 5 I ArbStättV gereglt: "Der Arbeitgeber hat die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, damit die nicht rauchenden Beschäftigten in Arbeitsstätten wirksam vor den Gesundheitsgefahren durch Tabakrauch geschützt sind."

Allerdings regelt § 5 II: "Der Arbeitgeber hat die Schutzmaßnahmen nur insoweit zu treffen, als die Natur des Betriebes und die Art der Beschäftigung es zulassen".

Im Ergebnis: Der Entscheidungs- und Handlungsspielraum des Arbeitgebers zum Nichtraucherschutz der Beschäftigten ermöglicht ein flexibleres Vorgehen, ohne den Arbeitgeber aus seiner Verantwortung für die nichtrauchenden Beschäftigten zu entlassen.

Er darf daher das Rauchen dulden, gar gestatten und ein regelmäßiges Zwangslüften des Arbeitsplatzes anordnen. Oder dich umsetzen bzw. einen eigenen Raum zuweisen, wenn dies möglich wäre. Dir andernfalls nahelegen, in einem reinen Nichtraucherbetrieb eine Anstellung zu finden, wenn dich der Qualm so sehr stört.

Der leistungsstarken Mitarbeiterin Arbeitsunterberechungen durch mehrere bezahlte Raucherpausen gewähren, gar einen Raucherbereich einrichten muss er hingegen nicht.

G imager761


nein, du mußt deinen Chef verklagen, weil er nichts dagegen tut