Kann ich eine Rechnung auf fremden Namen von der Steuer absetzen?

7 Antworten

Die Sache ist ganz einfach:

Zu erst die USt - hier nicht relevant, da du ein Kleinunternehmer bist.

Dann die Einkommensteuer, also der Betriebskostenabzug.

So wie du es darstellst, bist du der Eigentümer der Sache. Du hast auch die Kosten für den Kauf getragen. Weiterhin scheint es sich um ein Wirtschaftsgut zu handeln, dass man dem Betriebsvermögen zurechnen kann. 

Somit ist ein Ansatz immer möglich.

Im Zweifel immer im §6(1)Nr.5 EStG (Einlagen) nachschauen.

 

Cool, wieder mal der Nachweis, dass solche Fragen nicht in ein Selbsthilfe-Forum gehören. Zur Zeit sind 75% der gegebenen Antworten nicht richtig. Weil augenscheinlich die Definition von Betriebsausgaben und wie der Nachweis zu erfolgen hat nicht bekannt sind. Dazu kommt dann noch ein wenig fehlendes Wissen zum Abzug der Betriebsausgaben.

Es ist absolut nachvollziehbar, wenn man nicht alle Wissensgebiete im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit selber abdecken kann. Doch dann bitte: Was man nicht selber kann, da holt man sich professionelle Hilfe ins Boot. In diesem Fall einen Steuerberater.

Und wenn ich bei Dir auch noch lese "am Jahresende abschreiben könnte", dann frage ich mich natürlich, ob Du Möglichkeiten und Bedingungen für Abschreibungen kennst. Vielleicht handelt es sich auch nur um einen laufenden Betriebsausgabenabzug.

Das ist für andere gar keine Überlegung wert, weil man das mit entsprechender Kenntnis der Vorschriften sofort sieht. Aber wie willst Du bitte sicher stellen, dass es da nicht zu mehr oder weniger schwerwiegenden Fehlern kommt? Solltest Du meinen, dass die Absicherung durch einen Account hier ausreicht, dann möchte ich Dich darauf hinweisen: Das ist falsch.

Wünsche Dir in Zukunft eine glückliche Hand bei den notwendigen kaufmännischen Entscheidungen.

Hefti15  05.06.2015, 01:24

Diese Antwort hättest du dir auch sparen können. Wenn du nichts zu sagen hast, dann lass es.

Dirk-D. Hansmann  05.06.2015, 08:18
@Hefti15

Kennst Du die Historien von Till Eulenspiegel? Wenn ja, dann wäre Dir bewusst, dass es immer die echten Narren waren, die sich über ihn aufgeregt haben.

Konkret zu Dir: Häufig genug habe ich Dir erklären müssen, dass nur weil man meint eine Meinung zu haben, sich noch lange nicht zu Wort melden sollte. Oder anders ausgedrückt: Hat hier jemand von Kuchen gesprochen, dass Du Krümel Dich meldest?

Weil ich gelesen habe, dass junge Leute immer mehr Probleme mit dem Verständnis haben etwas neu-deutscher: Wenn man keine Ahnung hat, einfach Kauleiste dicht halten.

Hefti15  05.06.2015, 12:23
@Dirk-D. Hansmann

Gulltup, wird es noch peinlicher? Jetzt musst du schon andere beleidigen?

Ich schreibe es dir gerne wieder. Wenn du keine Antwort weißt oder geben willst, dann erspare uns doch so ein "Quark".

Nichtssagendes schreiben und dann noch andere beleidigen? Bei deiner Erziehung ist wohl was schief gelaufen.

Kann es sein, dass du ein ganz einsamer Mensch bist, der auf so peinliche Art um Aufmerksamkeit bettelt. Wäre mir so peinlich, so unterirdische Kommentare zu verfassen.

PS: Halte dich doch an deinen eigenen letzten Satz! Aber ich gehe mal jede Wette ein, Typen wie du, die müssen unbedingt noch schnell Antworten. Weil wer sich hier schon blamiert, der kann danach auch noch nachlegen.

Dirk-D. Hansmann  05.06.2015, 19:12
@Hefti15

Ich habe Dich häufig genug auf Deine offenkundigen Unwissenheiten hingewiesen. Auch habe ich Dir vor geraumer Zeit hier öffentlich mitgeteilt, dass Du es unterlassen sollst meinen Briefkasten durch Deine Kommentare zu belasten. Der hat nämlich auch Gefühle.

Mir ist klar, dass Du Dinge wie Rechtsberatungsverbote und Hilfe zur Selbsthilfe erst von der Definition nicht verstehst. Zweitens die Einhaltung beider Dinge schon gar nicht schaffst.

Nach meiner Auffassung sollte man sich bei Antworten auch nicht hinter irgendwelchen Alias verstecken. Damit man auch die Verantwortung für das übernimmt, was man an andere schreibt.

Du hast es von Deinem Konto bezahlt. Du kannst nachweisen, dass es für Deinen Betrieb ist. Also geht das, aber nur einkommensteuerlich.

Wärst Du kein Kleinunternehmer hättest Du den Vorsteuerabzug verloren, denn im Umsatzsteuergesetz sind die Formvorschriften härter.

Wenn du zu der Rechnung einen Kontoauszug von dir mit dem Betrag, RG Nummer usw. dazu legst, nehmen sie es normal schon an. :)

Ist ja ein Nachweis das DU der Kostenträger warst.

Entweder oder! Entweder man spart beim Einkauf durch andere oder man kann es absetzen auf sich selbst. In Kombination geht das nicht.

Hefti15  05.06.2015, 01:34

Falsch. Einfach als Einlage erfassen und alles ist i.O..