Kann ich bei ebay Kleinanzeigen den Kauf noch stornieren?

9 Antworten

Anders als es landläufige Meinung ist, kennt unser Vertragsrecht nur Rücktritt vom Vertrag aus gesetzlichen oder vertraglich vorab vereinbarten Gründen - alles andere ist Kulanz, wie es die Ladengeschäfte mittlerweise regelmäßig betreiben und ihren Kunden die Rückgabe der Ware ohne Wenn und Aber binnen bestimmter Frist zu bestimmten Bedingungen - gegen Kaufbeleg - einräumen.

Und hier ist das Problem: es gilt Privatautonomie - das heißt Vertragsfreiheit.

Jeder Vertragsinhalt ist individuell von den Parteien aushandelbar. Jenseits der Mißbrauchsgrenze gibt es hier keine Beschränkungen.

Alle gesetzlich geregelten Vertragstypen wie auch die atypischen speziell ausgehandelten sind bis auf gesetzilche oder zwischenparteilich geregelten Ausnahmen grundsätzlich formfrei verhandelbar. So auch und gerade die Verträge des Kaufrechts: schriftlicher Brötchenkaufantrag beim Bäcker wäre lästig...

Es braucht immer nur zwei Willenserklärungen, Angebot und Annahme.

Die Anzeige des Verkäufers ist dabei kein Angebot, sonst würde er sich jedem gegenüber verpflichten, der es annimmt - einen könnte er beliefern und wäre den anderen schadenersatzpflichtig. Vielmehr handelt es sich dabei nur um eine sogenannte "invitatio ad offerendum", also Aufforderung zur Abgabe von Kaufanträgen.

Hier liegt die Krux:

Sagt man hier zu den Bedingungen des Verkäufers einmal "ja" - dann ist der Kauf perfekt und somit liegt eine unbedingte Bindung vor, von der sich keine der beiden Seiten ohne Zustimmung der anderen lösen kann. 

Somit liegt bei euch ein Vertragsschluss vor, der bindet. 

Komme ich davon los, ist die Frage...

Nun, Anfechtung scheidet aus, da ich zu dem Zeitpunkt, als ich das Angebot abgegeben habe, ja gerade die Willenserklärung mit Rechtsbindungswillen versandt habe, die ich wollte. Somit liegt kein Irrtum im Rechtssinne vor, sondern sogenannte Kaufreue. Den Kauf, den ich ursprünglich wollte, bereue ich jetzt.

Dagegen haben das Gesetz und auch die Rechtsprechung kein Schutzmittel außer für die Minderjährigen durch den Taschengeldparagraphen, wonach die Erklärung schwebend unwirksam ist, bis die Eltern genehmigen oder ohne Einwilligung sonst gänzlich rechtsunwirksam ist.

Für Erwachsene gibt es ein solches Privileg leider nicht.

Zu deiner Frage: NEIN, du brauchst die Ware nicht zu kaufen, da du es schon mit Abschluss des Verpflichtungsgeschäftes durch das "JA, diese Ware zu diesem Preis, schnellstmögiiche Lieferung" getan hast.

Jetzt bist du verpflichtet, als Erfüllungsgeschäft zu dieser Verpflichtung das Geld zu überweisen und zu übereignen und im Gegenzug ist der Verkäufer verpflichtet, als sein Erfüllungsgeschäft die Ware pünktlich zu übersenden und zu übereignen.

Wie kannst du davon loskommen.

Gar nicht, wenn der Verkäufer dich nicht aus dem Kaufvertrag entlässt.

Macht er dies nicht, so bleibt nur eine Chance: Schicken lassen und sodann gleich weiterverkaufen. Wer sagt denn, dass du nicht mehr rausholst als du bezahlt hast?

Und am Ende steht noch ein schöner Gewinn...

Viel Erfolg dabei.

Freut mich, wenn ich dir hiermit ein klein wenig Trübsal weggeblasen und Hoffnung gemacht habe, dass mit einem tollen Weiterverkauf alles noch gut wird...

In den „Allgemeine Nutzungsbedingungen für eBay Kleinanzeigen“ finden sich – anders als in den AGB für den eBay Marktplatz – keine Aussagen darüber, wie ein Vertrag zustande kommt. eBay Kleinanzeigen ist ein Anzeigenportal. Wenn man einen Vertrag mit einem Verkäufer abschließt richtet sich der Vertragsschluss entweder nach den AGB des Verkäufers oder nach den allgemeinen Vorschriften des GBG zum Vertragsschluss.

Das bedeutet, wenn man einen Verkäufer anruft oder ihm eine E-Mail schreiben „Ich hätte gern das Fahrrad für den angegebene Preis gekauft“ und der Verkäufer sagt „OK“, dann hat man einen wirksamen Vertrag geschlossen.

Der Anbieter kann sein Recht somit einklagen.

http://www.e-recht24.de/artikel/onlineauktionen/6830-ebay-kleinanzeigen.html#Rechte



Das geht ja nicht.. ich mein.. das ist ein Vertrag? Du hast mit dem Mann einen Vertrag abgeschlossen. Du kannst ja auch nicht einen Mietvertrag unterschreiben und dann mal eben woanders hinziehen. Da steigt dir jeder aufs Dach.

Wenn Du einen gültigen Kaufvertrag abgeschlossen hast, kannst Du nicht zurücktreten. Dann wird er dich verklagen.

Du musst kaufen, beim Privatverkauf gelten andere Regeln als bei Händlern.