Kann ich auf Unterhalt gegen abzug von Hartz 4 verzichten?

4 Antworten

Du darfst auf Kindesunterhalt  vom Vater  gar nicht verzichten - ob nun mit oder ohne Jobcenter.

Ein Jobcenter Dir nicht einfach 150 Euronen abziehen. Wenn Der Vater nicht zahlen will oder kann, dann gehst Du zum Jugendamt und beantragst Unterhaltsvorschuss. DAS kann das Jobcenter verlangen und wird es auch tun. Wenn Du da nicht mitziehst, dann kann es passieren, dass Deine Leistung komplett eingestellt wird, weil Du  Deiner Mitwirkungspflicht nicht nachkommst.

Du kannst nicht einfach auf vorrangig zustehende Gelder oder Leistungen verzichten und schon gar nicht wenn es um den Unterhalt vom Kind geht !

Wenn du mit dem Kindsvater nicht selber in Kontakt treten willst wendest du dich ans zuständige Jugendamt und beantragst da eine Beistandschaft für dein Kind,dann läuft das mit dem Unterhalt übers Jugendamt.

Dann würdest du erst mal Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt bekommen und dann wird geprüft ob und wenn ja in welcher Höhe der Kindsvater Unterhalt zahlen kann oder nicht.

Das Jobcenter kann dir ja nicht einfach einen Betrag abziehen ohne zu wissen ob der Kindsvater überhaupt leistungsfähig ist,es muss also die Höhe des Einkommens bekannt sein,nur so lässt sich dann die Höhe des Unterhalts ermitteln.

Dazu käme unter Umständen das du selber auch noch einen Anspruch auf Betreuungsunterhalt geltend machen könntest,wenn dein Kind noch nicht das 3 Lebensjahr vollendet hätte und der Kindsvater nach Zahlung des Kindesunterhalts derzeit noch mehr als ( Selbstbehalt bei Trennung / Betreuungsunterhalt ) 1200 € Netto hätte.

Aber auch wenn das nicht der Fall wäre und nur Unterhalt ans Kind zu zahlen wäre,könnte man nicht einfach einen Betrag X aus der Luft greifen,es müsste dann schon der korrekte Betrag ermittelt werden,denn der kann dann unter Umständen auch Auswirkung auf deine Leistungen haben.

Denn wenn der Kindsvater soviel Unterhalt fürs Kind zahlen müsste,dass dein Kind mit diesem inkl.des derzeitigen Kindergeldes von 192 € über seinem Bedarf nach dem SGB - ll liegen würde,dann würde nämlich das nicht mehr benötigte Kindergeld deines Kindes,was es zur eigenen Bedarfsdeckung nicht mehr benötigen würde,bis auf max. 30 € Versicherungspauschale auf deinen Bedarf angerechnet.

Das ginge dann unter Umständen nur,wenn sich durch die Prüfung herausstellen würde das der Kindsvater nicht leistungsfähig ist und dir nur der feste Satz Unterhaltsvorschuss zustehen würde,dann könntest du ggf. auf die Beantragung beim Jugendamt verzichten,obwohl ich annehme das es dann das Jobcenter machen würde.

Aber nur so könnte das Jobcenter theoretisch mit einem max. Betrag X rechnen den du sicher vom Jugendamt bekommen würdest und nicht paar Euro mehr oder weniger und nur so könnte dann theoretisch berechnet werden was dein Kind an Einkommen erzielen könnte und ob dann noch etwas zum Bedarf fehlen würde oder nicht.

Wenn nicht wüsste das Jobcenter wie viel Überschuss vorhanden sein könnte und was man nach evtl. Abzug der 30 € von deinen Leistungen kürzen könnte.

Um dir Druck zu machen,könnte das Jobcenter auch erst mal deine Leistungen vorübergehend einstellen,wenn du deiner Mitwirkungspflicht nicht nachkommen würdest.

Belissina9 
Fragesteller
 08.04.2017, 09:33

Der vater bezieht selber Hartz 4 

Wie gesagt ich will auf keine fall irgendwas mit ihm zutun haben wollen 

isomatte  08.04.2017, 09:43
@Belissina9

Das hättest du doch auch nicht wenn das ganze übers Jugendamt mit Beistandschaft fürs Kind läuft !

Es muss auf jeden Fall erst einmal belegt werden können das der Kindsvater kein Einkommen hat bzw. zu wenig hat und unter seinem Selbstbehalt liegt und somit nicht leistungsfähig ist.

Wenn er also selber ALG - 2 bekommt,steht dir doch dann Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt für dein Kind zu,da hast du mit dem Kindsvater nichts zu tun.

Warum solltest du denn dann freiwillig auf Unterhaltsvorschuss verzichten,den muss der Kindsvater auch nicht zurück zahlen wenn er nachweislich nicht leistungsfähig war.

nein, warum solltest du öffentliche Gelder bekommen, wenn jemand anderes es eigentlich bezahlen müsste?

Belissina9 
Fragesteller
 08.04.2017, 09:00

Ich würde ja auf das geld verzichten also das mir das abgezogen wird.

webya  08.04.2017, 17:23
@Belissina9

Das geht eventuell, aber dein Kind leidet darunter.

Du könntest nur auf den Kindesunterhalt vom Kindsvater (und den dir möglicherweise noch zustehenden "Betreuungsunterhalt für dich selbst) verzichten, wenn du diese Gelder aus eigenen Mitteln aufbringen könntest.

Solltest du das allerdings nicht können und stattdessen staatliche Unterstützung beanspruchen wollen..., müsstest du zuerst versuchen, das Geld vom Kindsvater einzutreiben. 

Denn seine Verpflichtungen haben in jedem Fall Vorrang vor den Leistungen des Steuerzahlers.

Wenn du dich nicht selbst mit ihm auseinandersetzen willst, könntest du dich bezüglich des Kindesunterhaltes an das Jugendamt wenden.