Kann ich an meine kinder untervermieten?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Für den jüngeren Sohn bist du - genauso wie sein Vater - barunterhaltspflichtig. (Der Sohn selbst müsste euch zu den Unterhaltsleistungen auffordern...)

  • So lange er in deinem Haushalt wohnt ist er noch "privilegiert" und dein Selbstbehalt ihm gegenüber beträgt 1080 Euro. Allerdings könntest du ihm deinen Anteil am Gesamtunterhalt dann in Form von Verpflegung und Unterkunft statt Bargeld gewähren und dafür auch das Kindergeld für ihn verwenden.
  • Lebt er nicht mehr mit dir zusammen in einem Haushalt , so steigt dein Selbstbehalt ihm gegenüber auf 1300 Euro und das Kindergeld ist an ihn weiterzureichen.
  • Reichen die Unterhaltsanteile beider Eltern zusammen mit dem Kindergeld nicht aus, um den ihm zustehenden "Bedarf" des Sohnes vollständig zu decken, könnte er ggf. BAföG beanspruchen.
  • Sein Bedarf liegt bei insgesamt 735 Euro, wenn er nicht mehr mit dir zusammen wohnt, ansonsten würde er sich anhand der Einkommen beider Elternteile errechnen und vermutlich geringer ausfallen...

Gegenüber dem älteren Sohn dürfte keine Unterhaltspflicht mehr bestehen, wenn er keine besonderen Gründe nachweisen kann, erst mit 26 eine erste Berufsausbildung anzufangen...

  • Deckt sein eigenes Einkommen seinen Bedarf nicht vollständig ab (Kindergeld wird für ihn im Regelfall nicht mehr gewährt), könnte er ggf. BAB beanspruchen.

Die Wohnung kannst du nur mit Zustimmung des Vermieters an die Söhne untervermieten. 

  • Ihre Untermiete an dich müssten sie dann von ihrem Unterhalt+Kindergeld+ggf. BAföG bzw. Azubi-Einkommen+ggf. BAB begleichen.

Durch die Mieteinnahmen würde dein "unterhaltsrelevantes Einkommen" gegenüber dem jüngeren Sohn steigen.

Herbergsmutter 
Fragesteller
 10.08.2016, 20:57

Vielen Dank für Deine Antwort. Habe jedoch noch eine Frage.

Die Miete wäre ja nur so hoch, wie vom Vermieter gefordert und würde entweder direkt weitergeleitet oder direkt an den Vermieter gezahlt werden.

Dann habe ich doch keine Mieteinnahmen, oder?

DFgen  11.08.2016, 07:33
@Herbergsmutter

Mieteinnahmen sind einkommensrelevante Einnahmen, weil ja aus Vermietung in der Regel ein Gewinn erzielt wird.... (Dass keine Mehreinnahmen bestehen, müsste ggf. nachgewiesen werden.)

Solange ihr in der selben Wohnung angemeldet seid, gilt der unterhaltsberechtigte Sohn als "im Haushalt eines Elternteil lebend"

Besser wäre es vermutlich, wenn die Söhne selbst einen Mietvertrag mit dem Vermieter schließen, du könntest dann ggf. als Bürge für sie einstehen. (Bei Untervermietung hätte der Vermieter das Recht, einen "Aufschlag" auf die Miete zu berechnen).

Hast Du Probleme, mit Deinen Jungs klar zu kommen?

Mit 26 kann der ältere längst für sich allein verantwortlich sein, jedoch macht er gerade eine Ausbildung und ist vielleicht gerade deshalb noch auf Deine tägliche Unterstützung angewiesen und das bedeutet vor allem, da sein, wenn er Dich braucht.

Das gilt umso mehr für den jüngeren, der vermutlich im kommenden Jahr Abi macht. Ist es so? Dafür braucht er möglichst gute Bedingungen. Wie soll er die haben, wenn Du nicht täglich für ihn da bist?

Kannst Du nicht wenigstens dieses eine Jahr noch durchhalten, bis er das Abi hat und dann zum Studieren vermutlich sowieso wegziehen wird?

Nach meiner Einschätzung ist es völlig unmöglich, Dich in der jetzigen Situation von Deinen Kindern zu "trennen" ohne sie im Stich zu lassen.

Herbergsmutter 
Fragesteller
 10.08.2016, 20:47

Vielen Dank für Deinen Kommentar. Da Du hier viele Bedenken äußerst möchte ich Dir gerne darauf antworten.

Unsere Zukunfstplanung beruht auf unser aller Interesse. Ich werde demnächst 56 Jahre alt und wir leben in sehr unterschiedlichen Generationen unter einem Dach und dazu noch sehr beengt. Wir haben alles bisher aus meiner Sicht auf grandiose Art gemeistert und können bisher alle Unstimmigkeiten vernünftig klären. Jedoch ist jeder hier in seinen persönlichen Bedürfnissen stark eingeschränkt, die Privatsphäre jedes Einzelnen kann nur sehr begrenzt gewahrt werden.

Da ich meine Söhne nicht im Stich lassen will, versuche ich vorher die Rechtslage zu klären. Nur wenn ich sicher an sie untervermieten kann, werde ich ausziehen.

Meine Jungs wollen sehr gerne alleine Verantwortung übernehmen und würden sich über das Gelingen dieses Vorhabens freuen.

Sie sind auch jetzt schon sehr selbstständig, sie kochen für sich, haben ihr eigenes Geld mit dem sie haushalten und wirtschaften, können ihre Wäsche alleine waschen und und und....

Der ältere hat seine Ausbildung wegen gesundheitlicher Gründe und eines längeren Auslandsaufenthaltes erst jetzt  beginnen können.

Der jüngere arbeitet neben der Schule, da ich mit meinem Verdienst alleine nur für das nötigste sorgen kann. Die Väter sorgen nicht für ihre Söhne.

Ihre Ausbildungen sind den Jungs sehr wichtig und sie arbeiten schon hart dafür. Sie wollen auf eigenen Füssen stehen und sich uneingeschränkt ihre Zukunft aufbauen. Ausserdem bin ich nicht aus der Welt und kann ihnen weiterrhin mit Rat und Tat zur Seite stehen, wenn sie es wollen.

HG

Hebergsmutter :-)

Sofern Sie als Mieter ausziehen, wäre die dauerhafte Gebrauchsüberlassung an Dritte durch den Vermieter zustimmungspflichtg; gleiches gilt für die Untervermietung, bei der der Vermieter sich einen Untervermietungszuschlag ausbedingen könnte.

Herbergsmutter 
Fragesteller
 10.08.2016, 19:56

Für mich wäre noch wichtig zu wissen, ob der Vermieter eine Ablehnung begründen muss und ob mann dagegen Wiederspruch einlegen kann, haben Sie hierrüber Kenntnis?

schelm1  11.08.2016, 11:14
@Herbergsmutter

Er kann die dauerhafte Nutzung durch Dritte in Abwesenheit des Mietvertagsparners untersagen, weil mit diesen kein Vertagsverhältnis besteht; das reicht zur Begründung!

Ob Du die ganze Wohnung untervermieten darfst mußt Du Deinen Vermieter fragen. Erlauben muß er es  nicht.

Sollte er es erlauben bedenke das Du weiterhin Vertragspartner des Vermieters und für alles ihm gegenüber haftbar bleibst. Auch für das was Deine Jungs möglicherweise "verzapfen".

Als Bedarfsgemeinschaft zählen Personen, ob nun mit einander verwandt oder nicht ist egal, die einen gemeinsamen Haushalt führen.

Für den Jüngeren bist Du auf jeden Fall noch unterhaltspflichtig.

Herbergsmutter 
Fragesteller
 10.08.2016, 20:18

nochmals vielen Dank für die schnelle  Antwort. Habe aber noch eine  Frage. Wenn der Vermieter ablehnt, muss er dann ein "berechtigtes Interesse" angeben und kann ich dagegen Wiederspruch einlegen?

Deine Bedenken hatte ich auch. Geschwister zählen jedoch nicht als Bedarfs- sondern nur als Haushaltsgemeinschaft, wenn sie getrennt haushalten.

Selbstverständlich trage ich die Konsequenzen, wenn Sie sich nicht korrekt verhalten. Wenn ich die Wohnung verliere, weil sie sich nicht an Regeln halten, würden sie spätestens dann auf der Strasse sitzen. Aber ich habe vertrauen und denke, dass sie diese Chance  nicht aufs Spiel setzen werden.

Leider haben sich die Väter nicht um ihre Söhne gekümmert, habe bisher alles alleine bewerkstelligt, von meiner Seite werde ich den Unterhalt zahlen zu dem ich verpflichtet werde. Sind insgesamt ca. 21,00€.

HG

Herbergsmutter :-) 

schelm1  11.08.2016, 11:16
@Herbergsmutter

Er kann Ihnen die Kündigung des Mietverhältnisses mit der Begründung der vertragswidrigen Gebrauchüberlassung an Dritte in Aussicht stellen!

anitari  11.08.2016, 11:37
@Herbergsmutter

Die Gebrauchsüberlassung der kompletten Wohnung an Deine Söhne kann der Vermieter ohne Grund ablehnen.

Widerspruch sinnlos, da es keinen Rechtsanspruch auf die Untervermietung der kompletten Wohnung gibt.