Kann ich als Opfer Akteneinsicht bekommen?
Ich habe von der Staatsanwaltschaft post heute bekomme das ich gegen die Täter wo ich eine anzeige gemacht und in die Brief steht ich soll Zivilrechtlich dagegen vor gehen. Kann ich ohne einen Anwalt Akteneinsicht bekommen weil meine Versicherung nur die Kosten übernimmt wenn die Chance possitv für mich verläuft. Und wenn ja wie muss ich vorgehen um Akteneinsicht zu bekommen
5 Antworten
Frage bei der Staatsanwaltschaft mal nach, wer die Kosten zu tragen hat für Deine Nebenklage. Wenn der Täter verurteilt wird, muss er auf jeden Fall Deine Kosten tragen, zivilrechtlich sollst Du als Nebenkläger für entstandene Schäden und Verletzungen auftreten. Zivilrechliche Klagen in Zusammenhang mit einer Straftat werden, so weit ich weiss heute in einer Verhandlung behandelt
Hallo NEUER
Akteneinsicht ist grundsätzlich auch dem Beschuldigten (Strafprozess) bzw. Betroffenen (Ordnungswidrigkeitsprozess) zu gewähren (siehe § 147 Abs. 7 StPO) bzw. § 49 Abs. 1 OWiG), soweit bestimmte Voraussetzungen vorliegen.
Die Kosten der Zivilklage kannst du eh dem Täter auferlegen. Daher brauchst du deine Versicherung nicht in Anspruch nehmen. Dein Anwalt darf dann Akteneinsicht nehmen. Wichtig ist, dass es zu einem Urteil kommt, denn wen du einen außergerichtlichen Vergleich ziehst, bleibst du auf deinen Kosten sitzen!!
nein,das bekommt nur der rechtsanwalt
falsch, siehe meine Antwort
Geht nur mit Anwalt...
falsch, siehe meine Antwort
Richtig, hier fragt aber Geschädigter/Opfer...