Kann er Hausverbot bekommen?
Kurze Zusammenfassung: ein Fahrgast Pöbelt rum und Belästigt eine Frau. Der Fahrer will schlichten. Als dieser sich weigert die Türen zu öffnen, schlägt der Fahrgast ihn nieder und Tritt mehrmals gegen den Kopf des Fahrers. Dann betätigte er den Notschalter und ergriff mit der Frau die Flucht.
Er hat sich nach 21 Tagen gestellt, laut Tageszeitung.
Ich kenne die Haltestelle, dort gibt es eine Verkehrsaufsicht.
Kann das Busunternehmen ihm so was wie ein Hausverbot in deren Bussen erteilen?
Kann der Verkehrsverbund selbiges für den gesamten ÖPNV im Verbundsgebiet machen?
Mit welchen Konsequenzen muss er Rechnen?
Wie ist da die Rechtliche Situation?
3 Antworten
Ohne Dein Video anzusehen, hätte ein Busfahrer regulär auch das Recht der Ausübung betrieblicher Hausordnung, wenn der Busbetrieb ihm DAS entsprechend auch zubilligt.
Die Frage nur hier :
Billigt der jeweilige Betreiber seinem Personal dieses Weisungsrecht auch zu ?
Ein allgemeines Zutrittsverbot wird sich vom ÖPNV - Dienstanbieter kaum kontrolltechnisch realisieren lassen und somit trotz rechtlicher Möglichkeiten je nach Sachlage wohl eher rein theoretischer Natur trotz möglicher Aussprache bleiben.
dagegen kann ich nichts sagen :-)
Kann das Busunternehmen ihm so was wie ein Hausverbot in deren Bussen erteilen?
Ja
Kann der Verkehrsverbund selbiges für den gesamten ÖPNV im Verbundsgebiet machen?
Ja
Grundlage ist §3 BedBedV, sowie §4, Absatz 5.
Inwieweit ein unbefristetes Hausverbot möglich sein könnte, wie weit sich das erstrecken könnte, das muss man im Einzelfall sehen.
Mit welchen Konsequenzen muss er Rechnen?
Strafverfahren mit Verurteilung
Zahlung von Schmerzensgeld
Der Fahrgast wird vor Gericht landen, mit Recht. Und es wird zu einer Verhandlung wegen Körperverletzung kommen. Und natürlich wird das Hausverbot ausgesprochen werden, niemand will Schläger bei sich haben.
Die Frage war nicht nach dem Busfahrer, sondern nach dem Unternehmen. Aber selbst wenn der Fahrer konkret kein Weisungsrecht in diesem Zusammenhang hat. Er kann dennoch in seinem Bus den Zutritt verweigern. Niemand muss einen Fahrgast befördern, der ihn körperlich angegriffen hat.