Kann eine Mitglied einer Erbengemeinschaft ohne Zustimmung aller Erben eine Grundschuld eintragen lassen?
Wir, eine Erbengemeinschaft, haben eine Immobilie geerbt. Ein Mitglied dieser Erbengemeinschaft möchte nun eine Grundschuld eintragen lassen.
2 Antworten
Ist nur die Erbengemeinschaft als Eigentümer im Grundbuch eingetragen können Änderungen nur gemeinschaftl erfolgen.
Er kann lediglich eine Grundschuld auf seinem ideellen Miteigentumsanteil eintragen lassen, aber das wird keine Bank der Welt als Sicherheit akzeptieren.