Kann ein unbefristeter Vertrag auch durch konkludentes Handeln gekündigt werden?

4 Antworten

Warum soll denn der Vertrag beendet werden, wenn es so auch funktioniert. Es kann ja durchaus sein, dass die Mutter durch irgendein Ereignis wieder mittellos wird. Anstelle der Mutter würde ich mich da auf keinen Deal einlassen. Nutznießer bei einer Vertragsänderung wäre nur der Sohn, die Mutter verliert ein wichtiges REcht. Klar kann das geändert werden, aber nur wenn die Mutter einverstanden ist, sie wird dabei beim Notar auf Herz und Nieren befragt, ob sie bei vollem Verstand ist und dass sie sich über die gavierenden Folgen eines Rücktritts klar sein muss. Beim ersten Termin bekommt die Frau sogar Bedenkzeit, gehandelt wird erst beim 2. Termin. Ich war bei sowas schon mal dabei. WEnn die Mutter auch nur den geringsten Anschein macht, dass sie die Folgen für sich nicht überblicken kann, dann passiert gar nichts.

UlfDunkel 
Fragesteller
 30.08.2010, 15:10

Danke für diese Antwort. In diesem Falle ist die Mutter aber schon gestorben und zwei andere Söhne meinen, jetzt ihre Rente erben zu können, weil der Vertrag noch Bestand haben müsste und sich ihre Rente bis unter die Decke stapeln müsste. Der versorgende Sohn meint allerdings, der Vertrag sei stillschweigend von beiden (ihm und der Mutter) vor Jahren aufgekündigt worden - eben durch konkludentes Handeln.

truxumuxi  30.08.2010, 16:28
@UlfDunkel

Wenn die Mutter verstorben ist, dann hat der Vertrag keine Gültigkeit mehr, für niemanden. Dieses Wohnrecht + Unterhalt war ausschließlich für die Mutter bestimmt und ist nicht übertragbar. Wenn der Berechtigte verstirbt ist die Position aus dem Grundbuch zu löschen. Mir völlig unverständlich was die Brüder da erben wollen, die geht das Wohnrecht überhaupt gar nichts an. Es war nur Bestandteil zwischen Sohn und Mutter.

salian  05.07.2017, 13:19
@truxumuxi

Wir reden hier grundsätzlich von 2 unterschiedlichen dingen: 1. unbefristetes wohnrecht und 2. leibrente

Stellt sich die frage, ob eines dieser beiden grundsätzlich persönlichen rechte vererbbar ist.

zu 1. wohnrecht. dieses recht wird normalerweise einer Person zugestanden, ins Grundbuch einer Immobilie eingetragen. Dieses recht ist an eine bestimmte Person gebunden und endet mit deren tod. Da gibts für den Sohn mal nix zu holen.

zu 2. Unterhalt. Das kann ich als Elternunterhalt und als Leibrente sehen. In beiden Fällen sehe ich da keinen Fall fürs Erbrecht, da sowohl elternunterhalt als auch Leibrente das Schicksal der Mutter teilen - dh. stirbt sie, verfallen auch die anrechte an Unterhalt/rente.

Das einzige, das man an den Haaren herbeiziehen könnte wäre folgendes Szenario: Wenn sich der eine sohn nicht der Mutter, sondern der Mutter und deren Erben verpflichtet hätte - und selbst dann kann man diskutieren ob die Verpflichtung den erben gegenüber nicht sittenwidrig ist......... Die Information darüber sollte aber in dem schriftlich geschlossenen Vertrag stehen. existiert kein schriftlicher Vertrag, sieht es für den fordernden sohn aus oben genannten Gründen schlecht aus.

Verträge können zwar mündlich geschlossen werden . Eine Kündigung bedarf aber immer der Schriftform. Ob ein solcher Vertrag, der "auf Lebenszeit" abgeschlossen wurde, überhaupt gekündigt werden kann, müsste ein Gericht klären.

UlfDunkel 
Fragesteller
 30.08.2010, 15:46

Danke für die Antwort. Gibt es irgendwo eine Rechtsgrundlage für "Eine Kündigung bedarf aber immer der Schriftform"?

hä kapier ich nich, wenn beide den "vertrag" im einvernehmen beenden is doch ok...wo is dann da jetz der sinn

Als kundiger Antworter kann ich dir nur sagen, dass bei einer Frage mit dieser wirtschaftlichen Qualität das Geld in eine kompetente Beratung vor Ort investiert werden muss, statt irgendwelche Hirnis um Rat über das Internet zu fragen...