kann ein Titel nach Privatinsolvenz noch bestehen bleiben

4 Antworten

Seid Ihr denn Insolvenzgläubiger - ist die Forderung angemeldet? Wenn die Forderung z.B. erst nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens entstanden ist, bleibt die Forderung bestehen. Dann lohnt es sich, sich einen Titel zu holen, weil der Schuldner insoweit keine Restschuldbefreiung bekommt. Ebenso kann er die Restschuldbefreiung vergessen, wenn die Forderung aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung stammt - wenn er euch z.B. durch Brandstiftung oder Sachbeschädigung den Schaden zugefügt hat und die Forderung Schadenersatz ist.

Bei einer Privatinsolvens kannst Du Deinen Titel mit hoher Wahrscheinlichkeit abschreiben. Es gibt aber durchaus Leute die keine Restschuldbefreiung erhalten. Und genau bei den Leuten hilft Dir der Titel 30 Jahre. Wobei ich Dir aus eigener Erfahrung sagen kann wer nicht in der Lage ist ein Insolvenzverfahren ordentlich zu bestehen der schafft es auch nicht in 100 Jahren eine Zahlung ordentlich zu veranlassen. Wenn Du also noch 3K benötigst um einen Titel zu bekommen, würde ich mir das Geld von sich aus sparen. Wie hoch ist die Schuld und wie hoch ist das vermutlich zu erzielende Einkommen und wieviele Unterhaltsberechtigte Personen hat der SChuldner? Das sind die Fragen die Du Dir stellen mußt.

Wenn der Schuldner den Gläubiger bei seinem Insolvenzverwalter angegeben hat dann ist die Schuld nach / Jahren erloschen. Das ist ja der Sinn der Privatinsolvenz. Die Schuldenbereinigung.

Mietnormade  08.09.2008, 17:30

Oh nein der Titel kann erhalten bleiben wenn die Restschuldbefreiung aus bleibt. Und Versagungsgünde gibt es auch ein paar. Verurteilung wegen einer Straftat nach den §§ 283 bis 283c des Strafgesetzbuchs bsw. oder der Schuldner in den letzten drei Jahren vor dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder nach diesem Antrag vorsätzlich oder grob fahrlässig schriftlich unrichtige oder unvollständige Angaben über seine wirtschaftlichen Verhältnisse gemacht hat, um einen Kredit zu erhalten, Leistungen aus öffentlichen Mitteln zu beziehen oder Leistungen an öffentliche Kassen zu vermeiden, usw usw.

Wenn du als Gläubiger mit aufgenommen wirst, dann ist nach 6 Jahren mit der Restschuldbefreiung der Titel verwirkt. Der Schuldner muß bei Insoantrag alle seine Gläubiger auflisten und diese werden dann angeschrieben und dürfen während der Insolvenz keine Titel vollstrecken. Vorher steht noch der außergerichtliche Einigungsversuch an, scheitert dieser jedoch, weil ein Gläubiger dem nicht zustimmt, geht die ganze Schuldenmasse in die Insolvenz. Von daher nutzt einem Gläubiger der Titel nichts.