Kann ein Sozialhilfe-Empfänger bürgen?

7 Antworten

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Ich verstehe es so, dass es um eine Mietbürgschaft geht. Dann kommt es darauf an, ob die Eltern in der Lage wären, die Miete für die Studentenbude zusätzlich aus der Sozialhife zu bestreiten. Grundsätzlich ist davon nicht auszugehen. Im Einzelfall könnte ein Vermieter, der sich keine umfassende Selbstauskunft von dem/den Bürgen geben lässt, diesen Hinderungsgrund übersehen. Das ist aber leider eher unwahrscheinlich. Für unsere Tochter musste ich seinerzeit massenhaft Kopien von Verdienstbescheinigungen (als Anlage zu den Selbstauskünften) machen. Insofern drücke ich Dir die Daumen!!!

Das könnte schwierig werden. Bürgen kann im Prinzip jeder, der vom Gläubiger als Bürge anerkannt wird. Es hängt also alles davon ab, ob sich der Vermieter mit der Bürgschaft deiner Eltern zufriedengibt - und dazu werden nicht viele bereit sein.

Der Sinn eines Bürgen ist ja das er im Notfall einspringen kann. Und das können deine Eltern nicht.

Aber du hast recht: Es ist Mist, wie man in so einer Situation behandelt wird. Und das geht vielen so. Aber ein Trost ist das natürlich nicht.

Womit sollten sie denn für dich bürgen? Sie haben im Ernstfall (du kannst deine Miete z.B. nicht zahlen) keine Möglichkeit, deine Verpflichtung zu übernehmen - das ist doch aber der Sinn der Bürgschaft.

Nein mit Hartz4 können deine Eltern nicht bürgen.