Kann ein Gerichtsvollzieher Leuten befehlen, dass sie sich nackt ausziehen?
Sie könnten ja Geldscheine in der Unterhose oder in den Socken verstecken.
4 Antworten
Ein Gerichtsvollzieher wird kaum jemanden auffordern, sich nackt auszuziehen. Der Gerichsvollzieher kann aber im Rahmen einer Taschenpfändung den Schuldner am Körper auf Wertgegenstände untersuchen. Dabei muss eine männliche Person den männlichen Schulder abtasten, bzw. bei einer weiblichen Schuldnerin muss dieses von einer dritten also unbedingt von einer weiblichen Person erfolgen.
Es ist eigentlich unsinnig zu verlangen, dass die Socken ausgezogen werden müssen. Beim Gehen sieht man sofort, ob sich in ihnen Wertgegenstände enthalten und sonst merkt man es beim Abtasten auch.
Er kann die Socken untersuchen lassen.
Nein!!!!
ja das macht er ständig :-)
Genau! Er wartet förmlich auf die Gelegenheit! :D
Eine Leibesvisitation darf nur die Polizei vornehmen.
Das stimmt so nicht!
Grundsätzlich stimmt das schon.
Der GV darf es sicherlich auch, wenn der Schuldner es ihm gestattet.
Die Polizei darf es, ohne vorher zu fragen.
Nein
Gruß
Socken ausziehen auch nicht?