Kann die Polizei auf meine Daten von meinem Ausweis zugreifen bzw. auf meinen Fingerabdruck?

2 Antworten

Nein, siehe § 26, Abs. 2-4 PAuswG:

(2) Die bei der Personalausweisbehörde gespeicherten Fingerabdrücke sind spätestens nach Aushändigung des Personalausweises an die antragstellende Person zu löschen.
(3) Eine zentrale, alle Seriennummern umfassende Speicherung darf nur bei dem Ausweishersteller und ausschließlich zum Nachweis des Verbleibs der Ausweise erfolgen. Die Speicherung sonstiger personenbezogener Daten der antragstellenden Person bei dem Ausweishersteller ist unzulässig, soweit sie nicht ausschließlich und vorübergehend der Herstellung des Ausweises dient; die Angaben sind anschließend zu löschen.
(4) Eine bundesweite Datenbank der biometrischen Merkmale wird nicht errichtet.

PascalST 
Fragesteller
 10.09.2016, 11:56

Danke für die ausführliche Antwort

Ja haben sie. Du hast ihn ja sicherlich nicht zum spass abgegeben

Kieselsaeure  10.09.2016, 10:00

okay ich habe mich wohl geirrt. hätte ich selbst nicht gedacht o.o