Kann die Hausverwaltung Nein zu Nachmietern sagen?

5 Antworten

Aus diesem Grund wird ja eine Schufa gezogen. Wenn der Mieter keine ausreichende Bonität hat, besteht die Gefahr, dass er abgelehnt wird.

Ob der Eintrag nun was mit Mietzahlungen zu tun hat, ist unerheblich. Hier geht es um die generelle Zahlungsmoral.

Oder anders: Wenn der Interessent keine Kredite tilgt, besteht die Gefahr, dass er auch keine Miete zahlt.

Der Vermieter kann also ablehnen.

Normalerweise macht der Eigentümer auch den Mietvertrag. Wenn dieser aber die HV damit beauftragt hat, hat diese sicher auch den Auftrag, die Bonität zu prüfen und bei schlechter Auskunft, die Interessenten abzulehnen, auch wenn sie zuvor als geeignete Kandidaten akzeptiert wurden.

Natürlich kann und wird die Hausverwaltung wohl nein sagen und dem Eigentümer empfehlen, den Mietvertrag nicht abzuschließen. Der Eigentümer wäre schön blöd, würde er der Empfehlung nicht folgen.

Auch wenn die Schufaeinträge nichts mit Miete zu tun haben, drücken sie normalerweise finanzielle Unzuverlässigkeit aus. Der Mietinteressent hätte jetzt nur die Möglichkeit, zu erklären, woher die Schufa-Einträge kommen, dass er eigentlich nichts dafür kann und dass die Sachen längst geregelt sind. Erklären und belegen! Kann er das nicht, musst Du eben weiter suchen.

Wer Nachmieter wird entscheidet allein der Vermieter.

Die HV ist im Normalfall nur der Erfüllungsgehilfe. Sprich hat zu tun was der sagt.

Nun kann, nein wird, es sein das die HV den Vermieter über die schlechte Bonität  des Interessenten informiert. Was sicher die Entscheidung des Vermieters beeinflußt.

Wenn die Hausverwaltung volle Procura hat dann ja. Allerdings werden die wohl kaum gegen den Wunsch des Vermieters handeln. Es sei denn dieser weiss garnicht um die finanzielle Situation des Bewerbers.

Die HW wird den Schufaeintrag dem Eigentümer zeigen und dieser wird dann ggf. von dem Nachmieter absehen. 

Auch wenn es nicht mit der Miete direkt zu tun hat, hat ein (oder sogar 2) negative Einträge auswirkungen auf den Mietvertrag