Kann die GEZ trotz Teilzahlungen pfänden?

5 Antworten

Der Beitragsservice ist gerne bereit, über rückständige Rundfunkbeiträge Teilzahlungsvereinbarungen abzuschließen. Eine solche Teilzahlung muss aber grundsätzlich vereinbart werden. Und dann muss man sich auch an die Vereinbarung halten. Zwar ist ganz offensichtlich bei dir nachträglich eine solche Vereinbarung zustande gekommen, du hast sie aber durch teilweise Nichtzahlung gebrochen. In diesem Fall wird die Vereinbarung hinfällig und sie nehmen wieder ihre ganz normale Vorgehensweise auf: Bescheid, Mahnung, Vollstreckung und ggf. Pfändung.

Also schreibe einen Brief: Ich bin zahlungswillig. Ich möchte die Rückstände wie folgt in Raten begleichen. Ich zahle die daneben anfallenden laufenden Rundfunkbeiträge. Man wird mit deinem Angebot einverstanden sein und eine Vollstreckung mit Pfändung wird nicht vorgenommen.

warum so kompliziert? alle 3 Monate (Quartal) kriegst du so ungefähr am Anfang des 2ten Monats (im Quartal), also Februar, Mai, August und November `ne Rechnung über € 52.50, macht im Monat € 17.50 von ARD/ZDF Beitrags usw... (nicht GEZ)

wenn du keine Abbuchung, also Dauerauftrag hast, mußt du natürlich zusehen, daß du mit `nem Überweisungsträger diesen Betrag rüberschickst, wo ist dann das Problem?

Pfänden geht nur mit Titel und das nach langwierigem Rechtsweg, als mit Widerspruch und Ablehnung, Festsetzungsbescheid und Gericht und solche Sachen (auch " Nicht Reagieren " (gerne praktiziert...) gehört dazu)...

da die Richter alle auf Seiten dieser ARD/ZDF Beitragsunserviceincassoeinzugsgeschichte stehen (kein Mensch, weiß wirklich, warum???), hast du natürlich keine Chance, schlußendlich zu zahlen, wenn du nicht doch dann einen Titel kriegst und die dir den Gerichtsvollzieher auf den Hals hetzen (wie die Bluthunde...)

Wolfman23  15.07.2017, 10:59

Thema: " schlußendlich zahlen" - ja, kann sein, aber freiwillig zahlt ein freiheitsliebender Mensch eben nicht! Und wenn es mehr Freunde der Freiheit geben würde und weniger Feiglinge und Obrigkeitshörige, wäre diese Zwangssteuer längst in der Tonne!

Also von mir bekommen die freiwillig nie einen Cent!

kevin1905  15.07.2017, 11:33
@Wolfman23

Ist ja ok, wenn du zeitlebens nicht mehr als den Pfändungsfreibetrag verdienen willst und dir 6 Monate Erzwingungshaft nichts ausmachen ist das vollkommen okay.

da es jetzt hier auf ein paar zweige aufgeteilt ist antworte ich hier pauschal: vergiss musterschreiben im internet. Sobald es Bescheidet ist (Bescheid + 2 Wochen) ist es fix... die Forderung wurde durch das unterlassen des Widerspruchs rechtskräftig festgestellt. Da gibts kein zurück mehr. Ratenzahlung versuchen auszumachen, mehr geht nicht.

Wenn du dagegen vor gehen willst muss das für künftige Bescheide gelten... egal was du wo auch immer liest.... bestandskräftige Bescheide sind unumgänglich. Für die Zukunft lies die Rechtsbehelfsbelehrung auf den Bescheiden und fristen waren.

kevin1905  15.07.2017, 23:29

Bescheid + 2 Wochen

30 Tage*

Du solltest dir abgewöhnen nach Antworten zu suchen die deinen Standpunkt bestätigen, denn dass passiert weiter unten. In der Psychologie nennt man dies Confirmation Bias.

Die Fälligkeit Der Beiträge ist im RBStV festgelegt.

Hälst du dich nicht dran entsteht früher oder später ein Rückstand. Die rückständigen Beiträge können per Bescheid festgesetzt werden.

Ein Bescheid wird nach 30 Tagen ohne Zahlung oder Widerspruch bestandskräftig und kann zwangsvollstreckt werden. Dieser Titel ist 30 Jahre gültig.

Ist die Vollstreckung erfolglos fordert man dich auf die Vermögensauskunft abzulegen. Weigerst du dich, wirst du eingeknastet für bis zu 6 Monate (Erzwingungshaft).

Machst du wissentlich falsche Angaben ist das eine Straftat die Geld- oder Freiheitsstrafe geahndet werden kann.

Wolfman23  15.07.2017, 10:55

Was für ein "Bescheid wird nach 30 Tagen ohne Zahlung oder Widerspruch bestandskräftig"?

Nur Behörden dürfen Bescheide ausstellen, Rundfunkanstalten sind aber keine Behörden!

kevin1905  15.07.2017, 11:32
@Wolfman23

Die Landesrundfunkanstalten sind Körperschaften des öffentlichen Rechts damit zur Ausstellung von Bescheiden berechtigt. 

Der Rundfunkbeitrag kann per Festsetzungsbescheid festgesetzt werden und die Rechtsfolgebelehrung findet sich auf der Rückseite.

Ein Angehen gegen Bescheide erfolgt über den Verwaltungsklageweg.

Bitte unterlasse es meine richtigen Antworten mit falschen Tatsachen zu kommentieren.

So einfach geht das nicht :). Zahle einfach weiter. Bevor es dazu kommt, hast wohl die 3 Monate durch :).

mepeisen  15.07.2017, 20:37

Vielleicht geht es doch so einfach, denn wir kennen die Vorgeschichte nicht. Wir wissen nicht, ob bereits Titel existieren. Wenn es die schon gibt, könnte es schnell gehen.

So oder so ist schnellstmögliches Bezahlen die beste Option. Was weg ist, ist weg. Parallel höflich um Verzeihung bitten und darauf verweisen, dass man weiter fleißig bezahlt, dann passiert nicht zwangsläufig was. Sollte doch vollstreckt werden, macht man mit dem Vollzugsbeamten einfach eine Rate aus und zahlt dort dann.