Kann der Vemieter die Miete erhöhen, auch wenn er bei Einzug mündlich versicherte, dass er das bisher nie tat und nicht vor hat (außer NK-Anpassung)?

9 Antworten

Natürlich kann er das. Er hat halt einfach seine Meinung geändert.

Er hat ja auch nur gesagt, er hat es nicht vor, er hat nicht gesagt, er wird euch die Miete nicht erhöhen.

Solch eine mündliche Aussage ist völlig wertlos da du sie nicht nachweisen kannst. Er kann, im rechtlichen Rahmen natürlich, die Miete erhöhen.

Im Mietvertrag ist sicherlich eine Klausel, nach der es keine mündlichen Vereinbarungen neben dem Mietvertrag gibt. Lies mal nach.

Vereinbarungen sollte man immer schriftlich festhalten, wenn man das nicht macht, muss man mit einer Mieterhöhung rechnen.

charisma76 
Fragesteller
 05.11.2015, 21:08

Wie ist es denn mit den "Gewohnheitsrecht", wenn mehrere Jahre (>5) nichts erhöht wurde ... zählt das gar nicht? Und stimmt es, dass nicht alle Parteien (es gibt 2 im Haus) gleichzeitig eine Erhöhung bekommen müssen, sondern dass das ebenfalls im Ermessen des Vermieters liegt?

johnnymcmuff  05.11.2015, 21:12
@charisma76

Wie ist es denn mit den "Gewohnheitsrecht", wenn mehrere Jahre (>5) nichts erhöht wurde ... zählt das gar nicht? 

Im Mietrecht gibt es kein Gewohnheitsrecht.

Und stimmt es, dass nicht alle Parteien (es gibt 2 im Haus) gleichzeitig eine Erhöhung bekommen müssen, sondern dass das ebenfalls im Ermessen des Vermieters liegt?

Selbst bei baugleichen Wohnungen kann der Vermieter unterschiedliche Mieten verlangen.

Ja, das kann er. Die Tatsache, dass er in der Vergangenheit die Miete nicht erhöht hat, ist zwar schön, sagt aber nichts über die Zukunft aus.

Die Aussage, er hätte es nicht vor, heisst nur, dass er bei Abschluss nicht die Absicht hatte. Diese Absicht kann sich aber irgendwann ändern. Sie muss sich eigentlich irgendwann ändern, denn die laufenden Kosten steigen und damit wird sein Ergebnis immer schlechter, bis er gar nicht mehr umhin kommt, die Miete zu erhöhen.

Eine Mieterhöhung wäre nur dann ausgeschlossen, wenn vertraglich eine bestimmte Kaltmiete für einen bestimmten Zeitraum festgeschrieben worden wäre.