Kann der Eigentümer in der Mietwohnung eine Badewanne einbauen, obwohl wir das nicht wollen?

11 Antworten

Rechtlich dagegen vorgehen bringt für Dich sicherlich sehr viele Probleme mit sich! Nicht nur Kostenmässig sondern auch zeitmässig und eine ordentliche Kündigung seitens des Vermieters ist vorprogrammiert. Es ist seine Wohnung!

Als Mieter habt Ihr eine Duldungspflicht von Bau- oder Modernisierungsmaßnahmen.

Nun war ich schon am überlegen, ob wir die Dusche selbst neu fliesen. 

Das wäre eine bauliche Veränderung, deren Zustimmung der Vermieter verweigern kann.

Oder dagegen rechtlich vorgehen?

Gegen was? Das der Vermieter seiner Pflicht zur Instandhaltung/-setzung nachkommt?

Wir wollen aber keine Badewanne (er hat uns sogar noch gefragt) und auch keine Mieterhöhung.

Verständlich. Nur entscheidet eben der VM, ob er eine Badewanne einbauen lässt, die langfristig einen Mehrwert für Nachmieter dartellt, aber euch eben darin auch Duschen ermöglicht.

Nun war ich schon am überlegen, ob wir die Dusche selbst neu fliesen.

Belasst er bei der Überlegung: Eine ungenehmigten Eingriff in seine Bausubstanz kann er unverzüglich rückgebaut verlangen oder er reisst "nach seiner in Textform anzukündigen Modernisierungsmassnahme spätestens in drei Monaten" die nagelneuen Fliesen ersatzlos raus.

Denn eure Eilreparatur steht seinem Vorhaben garnicht entgegen: Eine n. § 555c I BGB "drei Monate vor ihrem Beginn in Textform" angekündigte Modernisierung habt ihr dennoch zu dulden, § 555d I BGB :-O

Der jetzigen Eigentümer ist der Meinung, er müsse das Bad komplett neu machen

Da mag er Recht haben: Schimmel unter der Duschtasse wg. Undichtigkeiten lässt sich nicht mit einigen neuen Fliesen oder Silikonfugen nachhaltig beseitigen. Und wenn die schon mal raus muss, warum dann nicht durch eine Wanne ersetzt und und im gesamten Bad die gleichen neuen Fliesen statt Flickwerk um die Duschtasse herum?

Kann es sein,  dass ihr den schlafenden Hund erst geweckt habt, gleich alles richtig machen zu wollen?

Oder dagegen rechtlich vorgehen?

Nein, wogegen? Das darf der VM durchziehen, § 555 ff. BGB.

Dem steht eine damit einhergehende Mieterhöhung ebensowenig entgegen wie es "eine Härte bedeuten würde, die auch unter Würdigung der berechtigten Interessen sowohl des Vermieters als auch anderer Mieter in dem Gebäude (...) nicht zu rechtfertigen ist", nur weil ihr vorr. eine Wochen Staub und Lärm ertragen und dann in einem modernisiertem Bad in einer Wanne  duschen müsstet, § 556 II 1, 2 BGB :-(

G imager761



albatros  23.10.2015, 00:47

Nur entscheidet eben der VM, ob er eine Badewanne einbauen lässt, die langfristig einen Mehrwert für Nachmieter dartellt, aber euch eben darin auch Duschen ermöglicht.

Ganz gewiss stimmt das so nicht. Der Umbau ist keine Modernisierung. Der Mieter hat Anspruch auf Beibehalt der Ausstattung wie bei Mietbeginn.

 Eine n. § 555c I BGB "drei Monate vor ihrem Beginn in Textform" angekündigte Modernisierung habt ihr dennoch zu dulden, § 555d I BGB :-O

Ist das so erfolgt? Woraus schließt du, dass diese nach Gesetz erfolgte? Wenn ja, wäre zu widersprechen, da keine Modernisierung. Selbst wenn fälschlicherweise hier eine Modernisierung angenommen würde, müssten die Instandsetzungskosten abgesetzt werden. Da kämen dann nicht mehr als 5 bis 10 EURO/Monat  max. als Modernisierungsmieterhöhung in Frage. Wäre ich der Mieter, würde ich das Ansinnen zurückweisen, da Anspruch auf Beibehaltung der Dusche besteht.

imager761  23.10.2015, 04:41
@albatros

Blödsinn. Lesen hilft: "Der jetzigen Eigentümer ist der Meinung, er müsse das Bad komplett neu machen". Selbstverständlich darf der VM sich auch anlässlich einer Erhaltungsmaßnahme entscheiden, gleich eine Modernisierung des gesamten Bades vorzunehmen, etwa eine Wanne, moderne neue Fliesen, Hänge-WC, Waschtisch, Duschwand usw. einzubauen, damit  "den Gebrauchswert der Mietsache nachhaltig erhöhen" und deswegen "die jährliche Miete um 11 Prozent der für die Wohnung aufgewendeten Kosten" erhöhen, §§ 555 Nr.4, 559 I BGB.

Das er die Maßnahme drei Monate vorher schrfitlich anzukündigen hat und "die Kosten, die für Erhaltungsmaßnahmen erforderlich gewesen wären", nicht ansetzen darf, habe ich nie bestritten. Meint, die Kostendifferenz einer Wanne zu einer Duschtasse einschl. Anschluss der Wasserver- und entsorgung dafür fallen ihm ebenso an wie der Austausch eines undichten Duschtassenanschlusses.

Nur hat der M eben die Modernissierungsmassnahme wie -erhöhung du dulden und gerade keinen Anspruch darauf, alles immer wieder auf Kosten des VM nur repariert zu verlangen oder es so zu belassen, wie es angemietet wurde. Es ist ihm zuzumuten, künftig in einem modernisiertem Badezimmer in einer Wanne 50 EUR teurer zu duschen oder sein Sonderkündigungsrecht n. § 561 BGB auszuüben.

G imager761

albatros  23.10.2015, 10:07
@imager761

Du bist so was von rechthaberisch, noch dazu rechtswidrig, schlimmer geht's nimmer. Nochmal: Das ist keine Modernisierung, selbst wenn als solche angekündigt. Ich glaube, dass das so überhaupt nicht fomal korrekt angekündigt wurde. Beweise das Gegenteil! Du kannst mir nicht weismachen, dass Duschen in der Wanne gegenüber Duschen in einer Duschkabine eine Verbesserung der Wohnverhältnisse bedeutet! So ein Unsinn.

Dein Dauerschlagwort "Blödsinn" ist von Übel und hat hier nix zu suchen.

Bei der Neugestaltung des Bades .., haben Mieter kein Mitspracherecht .

Nun war ich schon am überlegen, ob wir die Dusche selbst neu fliesen.

Der Vermieter müßte dieser baulichen Veränderung ausdrücklich zustimmen.

Oder dagegen rechtlich vorgehen?

Rechtlich vorgehen könntet ihr nur dagegen, wenn Euch mietvertraglich ausdrücklich eine Dusche zugesichert wurde. Allerdings wäre mMn die Aussicht diesen Rechtsstreit zu gewinnen, denn in einer Badewanne läßt es sich nicht nur baden, sondern eben auch duschen.