Kann das Finanzamt ein Guthaben zurückhalten, wenn man gegen diesen Bescheid einen Einspruch eingereicht hat?

3 Antworten

Noch steht es dir ja nicht "rechtmäßig" zu. Durch deinen Einspruch ist der Bescheid noch nicht bestandskräftig. Sollte das FA also tatsächlich nicht auszahlen, würde ich mich nicht wundern.

wurzlsepp668  30.04.2016, 17:15

Quatsch .....

Guthaben des Steuerbescheides werden angewiesen, sobald der Bescheid zur Post geht

TreudoofeTomate  30.04.2016, 17:17
@wurzlsepp668

Deshalb der Konjunktiv.

PatrickLassan  30.04.2016, 18:52

Sollte das FA also tatsächlich nicht auszahlen, würde ich mich nicht wundern.

Ich würde mich allerdings sehr wundern. Das gesamte Verfahren ist automatisiert, Erstattungsbeträge werden in der Regel am selben Tag zur Auszahlung angewiesen, an dem der Steuerbescheid abgesandt wird. Wenn ein Einspruch eingeht, ist die Erstattung also schon raus.

Den Vorgang kenne ich so nicht. Im Regelfall wird mit Erstellung des Bescheides die Auszahlung des Guthabens angewiesen.

Wenn die Erstattung aus irgendwelchen Gründen ausgesteuert wurde, dann zieht sich die Erstattung halt, aber einen Zusammenhang zum eingelegten Einspruch sehe ich da nicht.

sobald der Steuebescheid verschickt wird, ist das Geld bereits unterwegs ...

DerGnom1 
Fragesteller
 30.04.2016, 17:23

Ja ich weiss... war auch immer so..deswegen wundere ich mich auch... hatte am 20.04.2016 den Bescheid erhalten ..und am 21.04.2016 den Einspruch ( per Einschreiben ) zur Post gebracht... Bekommen haben Sie ihn am 25.04.2016... Normalerweise sollte das Geld da sein ...ich rufe da Monatg mal an... wollte nur mal wissen ob es unter umständen an dem Einspruch liegen könnte.

Normal wäre es auch kein Aufwand mir das Geld , welches sie ja schon berechnet haben, und mir somit rechtkräftig zusteht, auszuzahlen, dann den Einspruch bearbeiten, und ggf. eine Nachzzahlung anzuweisen...