Kann Betriebsrat Einstellung verhindern, wenn ja, mit welchen Begründungen?
Guten Morgen allerseits.
Ich habe mich auf eine Arbeitsstelle beworben und man möchte mich auch einstellen, laut dem zukünftigen Vorgesetzten.
Jetzt liegt es beim Betriebsrat des Unternehmens und ich frage mich ob das nur eine Formalität ist oder ob der Betriebsrat die Einstellung verhindern kann.
Die Stelle war erst intern dann extern ausgeschrieben, intern gab es einen Bewerber, der aufgrund von Alter und Erfahrung nicht genommen werden soll.
Kann der Betriebsrat meine Einstellung verhindern, wenn ja aus welchem Grund?
4 Antworten
Der Betriebsrat kann eine Einstellung nicht verhindern, er kann aber die Beschäftigung des AN untersagen.
Der Betriebsrat kann die Zustimmung zur Beschäftigung nur verweigern, wenn er Gründe nach § 99 Abs. 2 Betriebsverfassungsgesetz hat (ist mir zu viel zu schreiben, kann man im Netz nachlesen).
Wenn der BR seine Zustimmung verweigert, hat der AG immer noch die Möglichkeit, beim Arbeitsgericht die Zustimmung ersetzen zu lassen.
Solltest Du jetzt eine Weile auf die Mitteilung des AG warten müssen, liegt das aber i.d.R. nicht am Betriebsrat, sondern am AG.
Erhält der BR die Anhörung über die geplante Einstellung, hat er sieben Tage Zeit, sich zu äußern. Tut er das nicht, gilt das als Zustimmung.
Wir haben bei uns im BR in den letzten Jahren nur einmal bei einer Einstellung widersprochen. Da ging es allerdings darum, dass ein AN einen befristeten Arbeitsvertrag bekommen sollte und ein anderer der zeitgleich anfangen sollte einen unbefristeten Vertrag angeboten bekommen hat.
Beim unbefristeten wirkte "Vitamin B", da Papa hier arbeitet. Wir haben die Befristung des anderen AN aus diesem Grund abgelehnt und auch einen unbefristeten Arbeitsvertrag "verlangt". Das hat dann auch geklappt.
Der Betriebsrat kann einem Bewerber den Vorzug geben, wenn sich mehrere Leute um die Stelle beworben haben. Dabei werden unter anderem soziale Gesichtspunkte berücksichtigt.
Beispiel: eine alleinerziehende Frau würde einer ledigen Kinderlosen vorgezogen. Beide wären gleichermaßen für die Stelle qualifiziert.
Das ist eine Sozialauswahl, die bei Kündigungen eine Rolle spielt, nicht jedoch bei Einstellungen.
§ 99 BetrVG, da steht, welche Ablehnungsgründe es gibt
In Deinem Beispiel ist das dann aber nur eine (unverbindliche) "Empfehlung" an den Arbeitgeber, der dieser allerdings nicht folgen muss.
Verhindern kann der Betriebsrat eine Einstellung, die seiner Empfehlung nicht folgt, nicht; auf den Grund dafür hat musso ja bereits hingewiesen.
In begründeten Fällen kann der Betriebsrat ablehnen. Dazu gehört z.B., ob einem bereits in der Firma Beschäftigten durch die Einstellung Nachteile entstehen (z.B. ein Arbeitsplatz wird gefährdet). Da kommt es in deinem Fall jetzt darauf an, ob der andere Bewerber die Stelle nach wie vor gerne hätte und sie evtl. bekäme, wenn Du nicht eingestellt werden würdest. Das knnst Du von außen schwer beurteilen.
Woher weißt Du das denn?
Der Betriebsrat kann beschließen, dass es kein Budget für einen neuen Mitarbeiter gibt und dann wird auch keiner eingestellt.
nein, über das Budget entscheidet er nicht!
das Budget ist kein Ablehnungsgrund. Dss Budget fällt unter die unternehmerische Freiheit und der BR hat dabei kein Mitspracherecht