Kann Arbeitsgeber mich Kündigen wegen Langsamkeit?

6 Antworten

Grundsätzlich beträgt die Probezeit in Ausbildungsverträge 3 Monate. Während dieser Zeit kann sowohl der Betrieb als auch der/die Auszubildende den Ausbildungsvertrag ohne Angabve von Gründen kündigen. Da macht dein Ausbildungsvertrag sicherlich keine Ausnahme.

Schwieriger ist es bei der Langsamkeit. Erstens kann man von einem neuen Azubi keine Wunder erwarten. Zweitens gibt es auch hier schnellere und langsamere, welche die schnell, konzentriert und gut arbeiten, welche, die schnell und hudelig arbeiten, welche, die langsam, konzentriert und gut arbeiten und zum Schluss noch welche, die langsam und trotzdem schlecht arbeiten.

In der heutigen Zeit muss ein Betrieb oft auch mit Auszubildenden zurechtkommen, denen bestimmte Basics einfach fehlen. In dem Moment, wo der Betrieb merkt, dass Hopfen und Malz verloren ist, kann er den Ausbildungsvertrag schon kündigen.

Wenn er aber in Erwägung zieht, dass er dann gar keinen Azubi hat, der in ein paar Jahren einmal als Facharbeiter oder -angestellter die Arbeit machen kann, wird er sich das zweimal überlegen.

Ich würde mir da an deiner Stelle keine so großen Gedanken machen, sondern darauf vertrauen, dass du ja einen Beruf erlernen willst und das nicht von heute auf morgen geht. Und lieber langsam und gründlich als schnell und hudelig.

In der Probezeit eines Ausbildungsvertrages kann jederzeit gekündigt werden ohne Angabe von Gründen, der Arbeitgeber muss sich also nicht mal auf Langsamkeit berufen.

Nach der Probezeit ist eine Kündigung mit diesem Argument nahezu unmöglich durchzusetzen.

Darkler12345 
Fragesteller
 04.09.2018, 15:47

was heisst nahezu ?

Jewi14  04.09.2018, 15:50
@Darkler12345

Dass ein Richter deine Kündigungsschutzklage anderes sieht als gedacht, aber wir reden nur über theoretischer Gedankengänge

Die Probezeit ist dazu dazu da um festzustellen ob man geeignet ist bzw. ob man den richtigen Betrieb / die richtige Arbeit hat.

Das gilt für Arbeitnehmer und Arbeitgeber

Beide Parteien müssen in der Probezeit auch keine Gründe anführen wenn sie kündigen wollen.

Halbammi  20.09.2018, 12:06

und wo ist hier irgendeine Antwort auf die Frage?

johnnymcmuff  20.09.2018, 15:31
@Halbammi

Die Antwort ist, dass er keinen Grund nennen muss in der Probezeit.

er kann mich kündigen weil ich zu langsam bin was für eine begründung ist das ? er kann mich ja net random kündigen muss einen trichtigen grund haben

Das ist ein richtiger Grund.

Auch nach der Probezeit ist eine Kündigung wegen Schlechtleistung möglich:

https://www.kanzleiwehner.de/2015/12/zu-langsam-kuendigung-wegen-schlechtleistung/

Jetzt zufrieden?

Halbammi  20.09.2018, 17:31
@johnnymcmuff

genau lesen würde helfen Johnny ( so schwer das bei dem Deutsch des FS auch ist)

Hallo mache ausbildumg und habe nur 3 monate probezeit heist ich kann jederzeit kündigen und die mich auch aber was ist wenn das rum ist kann der arbeitsgeber mich kündigen weil ich zulangsam bin ?

Das er in der Probezeit gekündigt werden kann ist bereits bekannt.

Danach ist es schwer einen Azubi loszuwerden. Leistungsverweigerung ist allerdings einer, so schwer das auch nachzuweisen ist.

In der Probezeit kann er dich ohne Angabe von Gründen kündigen (wurde ja schon gesagt).

Danach ist es sehr schwierig einen Auszubildenden zu kündigen.

Was mich interessieren würde: Wie kommst du darauf, dass du zu langsam bist? Wurdest du darauf angesprochen?

Darkler12345 
Fragesteller
 04.09.2018, 16:16

schon am 1 tag sagte die chefiun ich bin zulangsam sie stresst mich jeden tag das ich noch schneller sein soll und macht blöde bemerkungen ...

Schlechte, sehr schlechte schreibweise und miserable Grammatik.

In der Probezeit können beide Parteien ohne Nennung von Gründen mit einer Kündigungsfrist von 14 Tagen kündigen.

Du kannst immer und jeder Zeit gekündigt werden.

Der Arbeitgeber hat sich dann an die Kündigungsfristen zu halten.