Kaninchen verbieten... Vermieter

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo,

also, wenn Ihr Eure Kaninchen in der Wohnung haltet, wurden die Ratten sicherlich nicht deswegen angelockt.

Angelockt werden könnten sie höchstens, wenn Ihr draußen die benützte Einstreu in einer Tonne habt oder Futter dort gelagert ist o.ä.

Das gilt aber dann genauso für den normalen Müll. Wenn dort Essensreste in deren Mülltonne liegen , die Mülltonnen so voll sind, das der Deckel nicht ganz schließt oder vielleicht die Nachbarn draußen die gelben Säcke lagern, das zieht auf jeden Fall Mäuse und Ratten an. Ratten halten sich aber generell gerne in Ställe auf, wegen der Kälte, aber hauptsächlich kommen diese schon wegen "Unrat".

Die Nachbarn sollten auf jeden Fall  bei sich selber schauen, eben, wie schon erwähnt wegen der Abfälle usw. Redet mit diesen, aber versucht ganz ruhig zu bleiben. Sagt Ihnen auch, das die Ratten nicht von den Kanichen angelockt werden, da diese ja auch in der Wohnung leben und nicht draußen. Zählt Ihnen ruhig auf, was es sein kann, gelbe Säcke usw. Oft denkt man an bestimmte Sachen gar nicht. 

Der Vermieter kann Deine Kaninchen grundsätzlich nicht verbieten , da Kleintiere erlaubt sind in der Wohnung. Kleintiere sind generell erlaubt, außer sie würden natürlich nicht ordentlich versorgt, so daß es im Treppenhaus o.ä. stinkt, was ja nicht der Fall ist, ist jetzt nur ein Beispiel.

Normalerweise ist es auch nicht rechtens, wenn es im Vertrag steht, weil Kleintiere eben erlaubt sind, aber wenn man wo einzieht, dann unterschreibt man dies eben, wenn einem die Wohnung gefällt und wichtig ist und keine Tiere vorhanden sind. (Gibt natürlich auch andere Fälle, das nur nebenbei!)

Bei Euch stand dies ja auch nicht im Vertag, so müsste er einen neuen aufsetzen und den müsstet Ihr dann aber erst unterschreiben und dann würde er aber auch kein Recht haben es zu verbieten, falls Ihr Euch für Kleintiere entscheiden würdet. (Bestimmte werden natürlich anders behandelt, z.B. Frettchen usw., weil dies ja eigentlich Wildtiere sind!)

Ich würde mich einfach nochmal mit dem Vermieter in Verbindung setzen, ein Treffen arrangieren und nochmal alles besprechen und ansprechen, warum die Ratten angezogen werden können. Deine Kaninchen in der Wohnung sicherlich nicht der Grund sind.

Sollte der Vermieter so gar nicht mit sicher reden lassen und sich auf stur stellen, erklärt ihm, das Kleintiere gehalten werden dürfen in der Wohnung usw. Ihr Euch von den Kaninchen nicht trennen werdet. Kündigen kann er Euch deswegen nicht, falls er dies als Gegenpart bringt und dann würde ich ihm auch sagen, das Ihr Euch einen Anwalt nehmen werdet, falls er auf die "Abschaffung" der Kaninchen besteht. Dies aber erst sagen, falls er überhaupt nichts anderes wissen will.

Denn der Anwalt kostet Euch natürlich einiges, wenn Ihr keine Haftpflichtversicherung habt, die auch in solchen Angelegenheiten einspringt, denn die ganz normale Haftpflichtversicherung übernimmt diese Sachen nicht und ein normales Schreiben vom Anwalt an den Vermieter kostet bereits ca. 300,--, darum würde ich das natürlich nur machen, wenn es nicht anders möglich ist, falls Ihr so eine Versicherung nicht habt.

Es kann natürlich sein, das Euer Vermieter sich dann was anderes einfallen lässt, um Euch los zu werden, nämlich, das er für die Wohnung Eigenbedarf anmeldet und dann darf er Euch auch kündigen, da er die Wohnung für sich selber oder jemanden aus der Familie zur Verfügung stellen möchte.

Finde es übrigens echt super, das Ihr Euch nicht von Euren Kaninchen trennt, denn für viele wäre dies gar keine Thema und die Tierchen weg. Echt toll.

Wünsche Euch sehr, das es im Guten mit dem Vermieter zu regeln ist und die "Futterquelle" für die Ratten bald gefunden wird, damit Ihr wieder Eure Ruhe habt. Wenn diese gefunden wird, dann werden Ihr auch Ruhe vor Eurem Vermieter haben und er sollte sich auch entschuldigen.

Wenn aber nicht, dann wird er Euch eh auf dem Kicker haben, wenn er Euch die Wohnung nicht kündigen kann und dann würde ich echt überlegen, ob ich mir nicht doch eine neue schöne Bleibe suche, wo Ihr und Eure "Süßen" auch willkommen seid.

Liebe Grüsse, für jeden "Mümmelmann/frau" eine Rübe und nur das Allerbeste für Euch!

Minischweinchen  20.03.2015, 12:53

Lieben Dank für Dein Sternchen und alles Gute!

Jeany2311 
Fragesteller
 20.03.2015, 12:54
@Minischweinchen

bitte:) und danke für die Antwort hat mir sehr geholfen

Hey, Von den Kaninchen wurden sicherlich nicht die Ratten angelockt. Die Kaninchen sind im Schuppen und nicht draußen! Gibt dafür verschiedene Gründe wieso Ratten dort sind. Ich würde mal raten das dein Vermieter sich sein Grundstück besser ansehen soll, anstatt jemanden unter Druck zu setzen! Kleintiere darf man regelrecht halten, und der Vermieter darf das nicht verbieten. Leben die Kaninchen den auch artgerecht, in einem Gehege? Sollte nicht das der Fall sein sollte man die Haltung schnell ändern mehreres dazu auf diebrain.de:) ansonsten schaltet einen Anwalt ein:)

Also grundsätzlich habt ihr einen Mietvertrag, der nicht einfach einseitig geändert werden kann. Geh zu einem Anwalt.

Selbst wenn er die Änderung durchkriegt, müsste er dir ein Sonderkündigungsrecht von etwa drei Monatiger Frist einräumen und bis dahin die alten Vorschriften behalten.

Jeany2311 
Fragesteller
 18.03.2015, 21:01

also kann er nich sagen dass wir sie in 4 Wochen vom Grundstück haben müssen?

Ja kann er. Allerdings muss er dafür erst einen neuen Vertrag machen .  Sonst kann er dir nichts.

Und im Notfall gibt's auch noch Anwälte

TechnologKing67  18.03.2015, 20:51

Und genau das kann er eben nicht! Pacta sunt servanda = Verträge sind einzuhalten, der alte kann nicht einfach gelöst werden.

pg2001  18.03.2015, 20:53
@TechnologKing67

Hab ja drauf hingewiesen. Er brauch erst einen neuen Vertrag

Jeany2311 
Fragesteller
 18.03.2015, 20:55
@pg2001

ich habe mal gelesen dass Kleintiere generell nicht verboten werden Können stimmt das ?

pg2001  18.03.2015, 20:56
@Jeany2311

Also Vögel nicht Kaninchen nur in speziellen Fällen

Jeany2311 
Fragesteller
 18.03.2015, 21:00
@pg2001

ok danke

Ein Vermieter kann das Halten von Kleintieren selbst dann nicht verbieten, wenn das Verbot im Mietvertrag niedergelegt wurde.