Kakerlaken in Wohnung, wer zahlt?

5 Antworten

Der Mieter hat selbst gekündigt und ist ausgezogen, komplette Kaution hab ich zurück erstattet.

Wieso? Mit der Rückerstattung der größten Teil der Kaution hättest Du Dir max. 6 Mon. nach Mietvertragsende Zeit lassen könne. Für noch zu erstellende Nebenkostenabrechnungen hättest Du einen Teilbetrag noch länger einbehalten können.

Falls Du noch eine Nebenkostenabrechnungen zu erstellen hast und hieraus eine Nachzahlung offen ist, wirst Du auch diesem Geld nachlaufen müssen.

Nachforderungen aus der Nebenkostenabrechnung für 2014 sind am 31.12.2015 verfristet und aus 2015 am 31.12.2016 (vorausgesetzt Du rechnest exakt im jährlichen Turnus ab)

Nun hab ich 2 Probleme, unswar liegt noch Sperrmüll im Hof und müsste entsorgt werden, wollte der Mieter auch noch erledigen, geht jedoch nicht mehr ans Handy und antworte auch nicht mehr auf Nachrichten

Nachweisbar per Einwurfeinschreiben den Mieter auffordern, den Sperrmüll im Hof innerhalb von max. 2 Wochen (taggenaue Frist setzen) zu entsorgen, oder Du wirst den Sperrmüll entsorgen lassen und ihm die Kosten dafür in Rechnung stellen.

Zweites Problem, hab Kakerlaken kurz nach dem Auszug in der Wohnung gefunden, hab den Schädlingsbekämpfer gerufen und der wird mich jetzt auch nochmal ca. 300€ kosten.

Du kannst den Mieter per Einwurfschreiben auf dieses Problem hinweisen und vorsorglich die Schädlingsbekämpferkosten bei ihm geltend machen.** Im Bestreitensfall wirst Du dann vor Gericht beweisen müssen, daß der Mieter für den Kakerlakenbefall schlußendlich verantwortlich war.** Hier könnte auch ein teures Gutachte erforderlich sein.

Allerdings kann der Mieter mietrechtlich nicht verpflichtet werden, die Wohnung ungezieferfrei zu halten. Schlußendlich wäre bei Kakerlakenbefall einer Mietwohnung der Vermieter für die Schädlingsbekämpfung verantwortlich.

Wichtig ist noch, daß z.B. die Schadenersatzforderung bezüglich der Entsorgungskosten und auch evtl. der Schädlingsbekämpfung gem. § 548 BGB einer sehr kurzen Verjährungsfrist von 6 Mon. ab Wohnungsübergabe unterliegen. Nur ein rechtzeitiger Mahnbescheid oder eine Klage hemmt diese Verjährung.

http://dejure.org/gesetze/BGB/548.html

albatros  22.02.2015, 10:42
Allerdings kann der Mieter mietrechtlich nicht verpflichtet werden, die Wohnung ungezieferfrei zu halten. Schlußendlich wäre bei Kakerlakenbefall einer Mietwohnung der Vermieter für die Schädlingsbekämpfung verantwortlich.

Er hätte den Befall als Mangel dem Vermieter mitteilen müssen um den Schaden zu mindern bzw. seine Ausweitung zu verhindern, Dazu ist er gesetzlich verpflichtet. Hat er aber nicht, deshalb ist er schadenersatzpflichtig. Mit Sicherheit wusste er vom Befall und hat genau deshalb gekündigt, dem Vermieter bewusst den Tatbestand verschwiegen.

Nemisis2010  22.02.2015, 11:26
@albatros

Mit Sicherheit wusste er vom Befall und hat genau deshalb gekündigt, dem Vermieter bewusst den Tatbestand verschwiegen.

Was ist wenn der Mieter dies bestreitet? Wenns "hart auf hart" kommt wird der Vermieter dies vor Gericht beweisen müssen.

Recht haben und Recht bekommen ist immer zweierlei.

Solche Schadenersatzforderungen kannst du binnen 6 Monaten ab Auszug des Mieters geltend machen. Also zunächst Beweise sichern (Fotos), danach den Mieter schriftlich per Einwurfeinschreiben abmahnen bezüglich des Sperrmülls mit Fristsetzung von einer Woche (datieren) und mit rechtlichen Schritten bei Verzug drohen. Macht der Mieter nix, beräumen (lassen) und Zahlungsaufforderung. Nachfolgend erforderlichenfalls Mahnbescheid und danach Klage. Erst wenn deine Forderung gerichtsanhängig ist, ist die Verjährung gehemmt.

Wegen des Kakerlakenbefalls folgendes: Der Mieter war verpflichtet, den Schädlingsbefall dem Vermieter anzuzeigen um größerem Schaden (hier Ausbreitung) zu vermeiden bzw. diesen zu mindern. Das hat er nicht getan und hat sich damit schadenersatzpflichtig gemacht. Mit Sicherheit hat er den Befall selbst festgestellt und vermutlich auch deshalb gekündigt.

Die bereits erfolgte Kautionsrückzahlung bedeutet nicht automatisch, dass du jetzt keine Forderungen mehr geltend machen darfst. Was steht denn zum Sperrmüll im Übergabeprotokoll?

Das wird schwierig - mit der Rückzahlung der Kaution hast du ja irgendwie bestätigt, dass alles in Ordnung war! Wenn er nicht mehr ans Telefon geht, dann musst du dir seine neue Anschrift besorgen und einen "bösen" Brief schreiben - ich drücke die Daumen, dass es hilft!

du kansnt gern zum anwalt gehen.

der erste besuch kostet etwa 250 euro, dazu kommt dann noch mehr.

ob de rmiete rzahlungswillig ist, sit die frage, warscheinlich ist es billiger, wenn du es selsbt machst.

deshalb darf man ja die kaution bis zu einem halben jahr einbehalten, wenn du das nicht machst, selsbt dran schuld

Noch was anderes wegen den Schaben, gibt es da eine Beweispflicht, von wem oder wo die Schaben kommen?

Mir wurde bis nach dem Auszug nichts von den Schaben erzählt.

Zumverzweifeln  21.02.2015, 19:32

Du hasst doch bestimmt einen Zeugen? Wenn der Mieter alles abstreitet, dann musst du natürlich beweisen. Der Kammerjäger kann ja vielleicht sagen, wie alt die Schaben sind bzw. wie lange es dauert, bis sie sich zeigen.Das wäre dann ein guter Zeuge!