Käufer will Artikel zurückgeben .Hat er recht?

8 Antworten

Grundsätzliches:

  1. Auch als Privatverkäufer bist du verpflichtet, den Artikel zurückzunehmen, wenn dieser einen Sachmangel aufweist.

  2. Eine fehlende Rechnung ist nur dann ein Sachmangel, wenn diese im Angebot zugesichert wurde.

  3. Eine Garantie ist immer, wie du schon selbst sagst, eine freiwillig Leistung, auf die es keinen rechtlichen Anspruch gibt. Außer sie wurde im Angebot mit angepriesen.

  4. Eine beschädigte Verpackung ist kein Grund die Neuartigkeit eines Artikel anzuzweifeln. Die Verpackung gehört ohnehin nicht zwingend zum Artikel. Es ist also völlig egal, ob die Verpackung während des Transports beschädigt wurde oder schon vorher beschädigt war. Einzig der Artikel selbst muss frei von Mängeln sein.

  5. Klar darfst du ihm auch als Privatverkäufer eine Rechnung geben. Du könntest ihm eine Rechnung selbst ausstellen: Verkauf von dir zu ihm. Bei hochpreisigen Artikeln, z. B. Pkw, ist eine Rechnung und ein Vertrag sogar geboten.

Siehe der Angelegenheit gelassen entgegen oder frage den Käufer mal, auf welche Rechtsnormen sich seine Ansprüche begründen.

Peterthb  06.04.2012, 10:27

Tolle Antwort, DH.

Die Verpackung gehört ohnehin nicht zwingend zum Artikel.

Und ist meist auch nicht das, wofür bezahlt wird.

Kilse  06.04.2012, 10:40
@Peterthb

ausser bei Pappenverkäufen ;-)

Denstar97 
Fragesteller
 06.04.2012, 12:24

Aber es weist keinen Sachmangel auf,er will den Artikel halt aus diesen 3 Gründen zurückschicken.

Hallo,

Du bist als Privatverkäufer nicht verpflichtet eine Rechnung beizulegen und musst auch keine Garantie geben.(Außer Du hättest jetzt zu Deinem Artikel dazugeschrieben, daß Du diese beilegst!) Das trifft nur bei gewerblichen Verkäufern zu. Das die Verpackung leicht beschädigt ist, kann ja oftmals beim Transport passieren, weil mit den Paketen wird ja nicht gerade zimperlich umgegangen. Der Inhalt ist das wichtigere. Wenn er nicht glaubt, daß die Ware neu ist, dann ist er in der Beweispflicht. Würde die Ware nicht zurücknehmen, warum auch?

Ich persönlich glaube, daß er bei Dir ein Schnäppchen gemacht hat und den Artikel jetzt weiterverkaufen möchte, natürlich teurer. Vielleicht hat er sogar noch ein Gewerbe nebenbei laufen und kann jetzt schlecht die Ware verkaufen, wegen des beschädigten Kartons, wenn der zum Artikel gehören sollte und möchte jetzt zuminderst eine Rechnung, damit er einem anderen Käufer vorlegen kann, daß die Ware neu ist! Irgendwas ist da auf jeden Fall faul!

Lass Dich auf nix ein, weil Du voll im Recht bist. Auch nicht mit einer Anzeige einschüchtern lassen, denn für einen Anwalt, da zahlt er schon einen Haufen Geld alleine nur dafür, daß der Dir einen Brief schreiben würde.

Grüssle

Wenn du willst kannst du ihm die Rechnung geben bzw. die Kopie, sollte als Privatverkäufer kein Problem sein, musst du aber nicht. Den Artikel musst du unter keinen Umständen wieder annehmen, da wie du selbst sagst Privatverkäufer bist und ihm keine Leistungen zu erbringen hast.

Als privater Verkäufer mußt nicht du nachweisen, das es Neuware ist,( deine Behauptung reicht in diesem Fall) sondern der Käufer muß dir nachweisen das es keine Neuware ist.

Eine leicht defekte Vepackung ist, selbst im geschäftlichen Handel, kein Grund zur Reklamation, da ja der Nutzwert und die Optik des Artikels nicht geschädigt wurden.

Privat Verkäufe gelten eigentlich immer noch ( wenn nicht gerade wissentlich gelogen wurde) gekauft wie gesehen. ( In diesem Fall - wie beschrieben)

Wenn er den Verdacht hat das du ihn behumpst, ist er in der Pflicht.

Biete ihm doch an dich zu verklagen...aber mache ihn darauf aufmerksam, das er in der Beweispflicht ist und nicht du. !

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Was für Dödel kaufen den da eigentlich ein.

Ich gehe doch auch nicht in einen Laden, nehme was aus dem Regal und rege mich dann an der Kasse auf, das die noch Geld dafür wollen. Könnte ja schon länger im Regal liegen und "uralt" sein. ( Habe leicht übertrieben)

Eichbaum1963  06.04.2012, 10:22

Privat Verkäufe gelten eigentlich immer noch ( wenn nicht gerade wissentlich gelogen wurde) gekauft wie gesehen.

Schön wärs, aber inzwischen müssen auch Privatverkäufer eine Gewährleistung (Sachmängelhaftung) explizit ausschließen.

Standardformulierungen wie: "gekauft wie gesehen" oder "ohne Garantie" haben so manchen Privatverkäufer schon arg in de Bredouille gebracht (wobei die "Garantie" eh eine freiwillige Leistung wäre, welche man gar nicht ausschließen müsste).

Artikelbeschreibung ist maßgebend. Stand da was von "Rechnung wird mitgeliefert" ?

Ansonsten sollte der verkaufte Gegenstand genau in dem Zustand sein, wie Du ihn in der Artikelbeschreibung beschrieben hast.

http://cgi3.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewUserPage&userid=sachmangel