Juwelier stellt Quittung statt Rechnung aus?
Gibt's zwischen Quittungen und Rechnungen einen Unterschied? Denn mein Juwelier, bei dem ich meine Trauringe bestellt habe, stellt nur Quittungen aus!? Ich hatte mehr eine ordentliche Rechnung erwartet. Kann es hier später zu Problemen kommen? Den Juwelier gibt's schon eine gefühlte Ewigkeit, daher habe ich doch ein gutes Vertrauen zu ihm. Nur habe ich wegen der Quittung trotzdem etwas Bauchschmerzen.
Danke für eure Antworten.
6 Antworten
Eine Quittung ist vollkommen ausreichend. Es muss nur Trauringe drauf stehen, dann reicht es auch für's FA.
Gibt's zwischen Quittungen und Rechnungen einen Unterschied?
Eine Rechnung ist eine Abrechnung über eine Leistung. In der Regel fordert sie zur Zahlung auf.
Eine Quittung ist eine schriftliche Empfangsbestätigung mit der man das erlöschen einer Schuld nachweisen kann.
Denn mein Juwelier, bei dem ich meine Trauringe bestellt habe, stellt nur Quittungen aus!?
Auf die Quittung hast Du - sobald Du Deine Leistung (Zahlung) erbracht hast - einen Rechtsanspruch aus § 368 BGB.
Ich hatte mehr eine ordentliche Rechnung erwartet.
Dein Juwelier kann Dir eine Rechnung stellen - er ist dazu jedoch nicht verpflichtet (§ 14 Abs. 2 Nr. 2 Satz 1 UStG). Und die Rechnung alleine ist kein Zahlungsnachweis.
Kann es hier später zu Problemen kommen?
Nein.
Wichtig ist, dass die Quittung ordnungsgemäß ausgestellt und vom Juwelier eigenhändig unterschrieben worden ist.
Es ist eigentlich völlig normal, dass man beim Juwelier "nur" eine Quittung oder Kassenbeleg bekommt. Je nach Schmuckstück gibt es noch ein Zertifikat dazu. Grund für Bauchgrummeln gibt es nicht.
Es ist aber auch keine Schande, den Juwelier auf solche Dinge anzusprechen. Lieber einmal darüber geredet und alle Unklarheiten beseitigt, als wenn ein Kunde verunsichert das Geschäft verlässt.
Mit der Quittung wird die (Bar)Zahlung belegt. Der Nachweis das die Ware, und welche, bezahlt wurde.
Die Rechnung listet auf was zu bezahlen ist.
Das ist der Unterschied, und was genau bereitet Dir Bauchschmerzen ?
Vermutlich wegen dem Finanzamt - die akzeptieren allerdings auch jede ordungsgemäß ausgestellte Quittung.
Der Name ist nicht das Wichtgste, der Inhalt ist entscheidend:
Produkt eindeutig zu identifizieren, je nach Betragshöhe die Käuferdaten, komplette Daten des Verkäufers, Betrag, ...
Vom Schuldrecht leider keine Ahnung...
Aber natürlich die Re-Daten erst bei Lieferung