Justizvollzugsbeamter mit Minderung der Erwerbsfähigkeit bei der Berufsgenossenschaft?

6 Antworten

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Hallo Gangi88,

Sie schreiben:

Justizvollzugsbeamter mit Erwerbsminderungsrente bei der Berufsgenossenschaft?
Kann es ein Problem geben, wenn ich bei der Tauglichkeitsprüfung beim Amtsarzt angebe, dass ich eine 30% Erwerbsminderungsrente auf unbestimmte Zeit bei der Berufsgenossenschaft habe?

Antwort:

Sie verwechseln die Bezeichnungen, dies führt regelmäßig zu Mißverständnissen!

Erwerbsminderungsrente = Deutsche Rentenversicherung!

Berufsgenossenschaft leistet keine Erwerbsminderungsrente, allenfalls eine Unfall- bzw. Verletztenrente!

In Ihrem Fall also eine Verletztenrente seitens der BG mit MDE 30!

Warum sollte es mit dem Amtsarzt ein Problem geben;

wenn überhaupt, dann ggf. bei Ihrem künftigen Arbeitgeber hinsichtlich Ihrer Belastbarkeit!

==

Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit

Konrad

Das wird mit Sicherheit ein Problem geben.

Du hast eine Erwerbsminderungsrente auf unbestimmte Zeit - wegen irgendwelchen gesundheitlichen Einschränkungen.

Eine Ausbildung zum Justizvollzugsbeamten macht doch dann gar keinen Sinn. Denn: Verbeamtet wirst du garantiert nicht bei deiner Gesundheit.

Du hast keine Erwerbsminderungsrente sondern eine Minderung der Erwerbsfähigkeit. Das ist ein Riesen Unterschied. Ich hab auch 30 Grad ( nicht %) und da hat mein Lebenlang nie jemand gefragt und es brauchte nie irgendwo angegeben werden.

Ja. Das gibt Probleme.

Für diesen Job brauchst du eine vollständige Gesundheitsprüfung und Tauglichkeit.

Mit einer MdE von 30 liegt dies nicht vor...

Weshalb bekommst du die 30%? Welche gesundheitlichen Einschränkungen hast du?

Gangi88 
Fragesteller
 28.03.2018, 14:57

10% Mde Sprunggelenk rechts Bewegungseinschränkung, 10% Mde Sprunggelenk links Bewegungseinschränkung und 10% Mde Schulter Bewegungseinschränkung

schnute71  28.03.2018, 20:32

Ich denke mit Sprunggelenk hast du bestimmt schlechte Karten. Immerhin bist du ständig auf die Beine und die Gefahr deshalb Jahre später dienstunfähig werden könntest, ist dem medizinischen Dienst sicher zu hoch. Aber versuche es ruhig. Viel Glück