Jugendamt pfändet gesamtes Gehalt

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Das scheint mir eine falsche Auskunft des Lohnbüros zu sein.

Die Antwort liegt im 850k ZPo. Zunächst ist der Pfändungsfreibetrag von 1029,99 zu beachten. Wird laufender Unterhalt gezahlt., erhöht sich die Grenze auf 1419,99. Auf Antrag des Gläubigers kann mit Beschluß des Vollstreckungsgerichtes/ der Vollstreckungsstelle deutlich unter die Pfändungsfreigrenze von1029,99 gepfändet werden.

Gehen wir von 1029,99 aus: Nach 850d ZPO ist dann bei ca. 515,- Schluß (1/2 Pfändungsfreigrenze) . Dieser Betrag + die notwendigen Ausgaben für Unterhalt z.B, müssen dem Schuldner verbleiben. Es kämen dann zumindest nochmals der Betrag der laufenden Unterhaltszahlungen dazu. Also im günstigsten Fall wäre der Freibetrag ca.650,- € Diese Regelung gilt aber nicht für Unterhaltsschulden , die älter als ein Jahr sind. Diese Schulden berechtigen nicht zu einer Sonderberechnung.

So weit zur Theorie; die meisten Gerichte entscheiden aber nur auf Pfändung des laufenden Unterhalts. Genau berechnen kann man das aber ohne Kenntnis aller Umstände nicht.

Sie werden also vorab keine konkrete Zahl bekommen.

Mfg paps von Pleite-was-nun

Im ersten Schritt sollte dein Mann sich zügig mit der Lohnbuchhaltung in Verbindung setzen uns sich erklären lassen, wie die das berechnet haben.

Einen unpfändbaren Betrag kann man, wenn es um Unterhaltszahlungen geht, nicht allgemein nennen. Die üblichen Pfändungsfreigrenzen gelten nicht. Je nachdem, wie Ihre wirtschaftlichen Verhältnisse insgesamt sich darstellen, kann der Lohn deines Mannes sehr weitgehend gepfändet werden.

Die vorgenommene Lohnpfändung basiert vermutlich aufgrund der Jugendamtsurkunde und damit existiert ein vollstreckbarer Titel, dem dein Mann Folge leisten muss. Er kann diesen Titel nur aus der Welt schaffen, indem er eine gerichtliche Abänderungsklage erhebt.

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, gegen eine Lohnpfändung vorzugehen, es sollte daher unbedingt ein Rechtsanwalt aufgesucht werden um sich ausführlich beraten zu lassen.

mama9704 
Fragesteller
 05.10.2012, 10:04

Das würde heißen am Montag zum Amtsgericht gehen und die Abänderungsklage erheben,was heißt das genau?

helmutgerke  05.10.2012, 10:18
@mama9704

Hoppla, mama9704

selber Klage auf Änderung erheben – ohne anwaltlichen Beistand?

Ob ein solches Vorgehen, von ansonsten juristisch unbedarften ratsam ist, mag ich nicht beurteilen zu können, aber die Entscheidung liegt bei euch.

Wird die Abänderung einer Jugendamtsurkunde angestrebt, kommt es immer auch darauf an, auf wessen Veranlassung die Urkunde errichtet worden ist. Geht sie auf eine Vereinbarung zwischen den Parteien zurück oder wurde sie einseitig durch den Unterhaltsschuldner errichtet. Daneben müssen die zahlreichen materiell-rechtlichen Fragen beantwortet werden, die sich immer im Zusammenhang mit dem Kindesunterhalt stellen, gerade dann, wenn die Einkommensverhältnisse angespannt sind.

Fazit aus folgendem Link; http://www.rechtsanwaltmanneck.de/2011/06/28/abanderung-einer-jugendamtsurkunde-uber-den-kindesunterhalt/

mama9704 
Fragesteller
 05.10.2012, 10:22
@helmutgerke

Also so wie es mein Mann am Telefon gesagt hat,wäre es alles rechtens und er würde nur noch die gesagten 200 € bekommen,was soll da jetzt gemacht werden?Oder erstmal Anwalt einschalten?

helmutgerke  05.10.2012, 10:40
@mama9704

Anwalt wäre ratsam - möglicherweise läßt sich die Beratung mittels Beratungshilfeschein abdecken.

Kann so wie er sagt eigentlich nicht sein.

Die Pfändungsfreigrenzen für Arbeitseinkommen sind in § 850c ZPO geregelt. Für Schuldner ohne Unterhaltsverpflichtung gilt aktuell ein Freibetrag von 1.029,99 Euro pro Monat

Mit Sicherheit bleiben ihm nicht nur 200 Euro übrig. Da hat er wohl schon Miete, Nebenkosten und alle laufenden Kosten pro Monat abgezogen. Da kann was nicht stimmen, da muss er sich wohl einen Anwalt nehmen, der das klärt.

mama9704 
Fragesteller
 05.10.2012, 09:55

Nein er hat gemeint das nur noch 200 € vom gesamten übrig bleiben würden ohne Miete usw.

annette27  05.10.2012, 10:33
@mama9704

Das kann nicht sein, er will wohl auf Mitleid machen bei Dir.

mama9704 
Fragesteller
 05.10.2012, 10:45
@annette27

Warum sollte er ?

annette27  05.10.2012, 14:09
@mama9704

OK jetzt hab ich es kapiert, Ihr habt Euch ein 3/4 Jahr getrennt und seid jetzt wieder zusammen. Alles Gute für die Zukunft ...

hat ihn interessiert wie es dem kind geht, das ohne den unterhalt auskommen muss? wenn es erst zu einer pfändung kommen muss, dann muss schon sehr viel angefallen sein an rückstand des unterhaltes. selbstbehalt kann gesenkt werden. nun muss er halt gucken wie er klar kommt und du bist ja auch noch da ihn zu unterstützen.

paps1959  06.10.2012, 21:47

Der SB wird keines Falls auf 200,- gesenkt. Ehr in einer Mischung aus Düsseldorfer Tabelle und 5850 ff ZPO. Eine ungefähre Berechnung habe ich in meinem Beitrag mal versucht darzulegen. Alles andere in Ihrem Beitrag trägt nicht zur Sache bei