Jobcenter will Montage nicht bezahlen!?

6 Antworten

also ich finde schon, dass man als Halbwüchsiger / Teenie zu Hause mal mit anfassen kann .... außer hat jeder auch weitere Familie, Freunde, Bekannte, die bestimt auch malk mit anfassen, wenn man mal fragt ....

es verlangt niemand Elektro- oder Gasan schlüsse selbst zu machen ... es geht einfach nur um Abbau und Aufbau

Deine Eltern sollten explizit noch einmal schriftlich den Antrag auf Kostenübernahme stellen und hinzufügen, dass ihre Kinder nicht in der Lage sind, so komplizierte Arbeiten wie den Ab- und Aufbau einer Einbauküche durchzuführen. Das schafft noch nicht mal jeder Erwachsene, vor allem, wenn es um Einbauherd, Dunstabzugshaube usw. geht. Da sollten deine Eltern doch mal ganz frech einen Antrag auf eine neue Küche in der neuen Wohnung stellen, da sie niemanden haben, der ihre alte abbaut und diese daher in der alten Wohnung verbleiben musste, denn die Kostenübernahme für die Montage wurde vom JobCenter abgelehnt. Im Gegensatz zur Übernahme der Umzugskosten haben sie beim Antrag auf eine neue Küche dann auch Zeit genug, um die Sache beim Gericht durchzufechten.

geh zum job center, und dann fragt nach dem team leiter, und erklärt deine situration

SGB II § 2 Grundsatz des Forderns gibt die Antwort:

(1) Erwerbsfähige Leistungsberechtigte und die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen müssen alle Möglichkeiten zur Beendigung oder Verringerung ihrer Hilfebedürftigkeit ausschöpfen.

Wenn es also üblich ist, dass Verdiener geringer bis mittlerer Einkommen Hilfe von Freunden, Verwandten und Bekannten in Anspruch nehmen bei einem Umzug und/oder bei der Montage von Möbeln ...

... dann ist dies laut einigen Urteilen auch Empfängern von ALG II zuzumuten.

Also vorangig die Hilfe von Freunden, Verwandten und Bekannten in Anspruch zu nehmen.

Hat man keine, geht das nicht, können die nicht, dann muss man dies halt substantiiert darlegen!

Entweder beim Antrag auf die entsprechende Leistung oder bei einem Gespräch danach oder in der Begründung seines Widerspruchs oder halt am Ende vor dem Sozialgericht!

Denn nur, weil das Jobcenter oder das Sozialamt manchmal Arbeiten bezahlt für Leute, die sich nicht selbst helfen können, ist eine Hilfe von Freunden, Verwandten und Bekannten nicht per so ausgeschlossen!

Denn auch diese Hilfe zu mobilisieren gehört zur Selbsthilfe nach § 2 SGB II. Normalerweise hilft jeder Sport- oder Häkelverein mit vereinten Kräften beim Umzug - warum sollten die mit den Schultern zucken, nur weil es ein Mitglied an den Schultern hat?

Gruß aus Berlin, Gerd

ja, genau so. du bist 16 das ist doch kein problem für dich

FL1991  08.05.2013, 16:23

Schonmal nen 16 jährigen beim handwerkeln gesehen der keine Ahnung von der Materie hat? Der macht mehr kaputt als alles andere.