Jobcenter Miete zu hoch. Härtefall Regelung möglich?
Letztes Jahr starb mein Schwiegervater völlig überraschend an Krebs. Seitdem steht das Leben meiner Schwiegermutter völlig auf dem Kopf. Sie musste zur Witwenrente ALG2 beantragen. Natürlich ist die jetzige Wohnung auch zu groß und zu teuer und sie muss nun 300 Euro aus eigener Tasche jeden Monat bezahlen, ihre wenigen Rücklagen sind nun aber fast erschöpft. Wir suchen seit einem Jahr vergeblich nach einer angemessenen Wohnung aber finden nichts. Der jetzige Vermieter ist zwar sehr nett und hat, wenn sie eine neue Wohnung findet auf die Kündigungsfrist verzichtet, aber er hat die gesamte Problematik mitbekommen und hat ihr auch schon die Kündigung geschickt aus Angst das er seine Miete nicht bekommt, die wir aber mit viel gutem Zureden noch abwenden konnten. Nun hätten wir eine Wohnung gefunden, die sie haben könnte, allerdings liegt diese 40 Euro über dem Satz. Uns ist bewusst das das Jobcenter dann die Kaution und Umzug verweigert, aber sie können ja auch nicht billigen das meine Schwiegermutter obsachlos wird, oder? Wir können Sie nicht aufnehmen und sie hat sonst niemanden mehr. Gibt es Sonder oder Härtefall Regelungen? Wir wissen wirklich nicht mehr weiter...
6 Antworten
Einfach mal mit denen reden, wenn sie es schafft, die 40€ selbst aufzubringen, könnte es klappen.
Die Kaution ist einmalig, und die Umzugskosten haben mit der Miethöhe nichts zu tun.
Mal den gesamten Fall schildern:
Es gibt Ausnahmen, 40 € zuviel sollten unter Umständen noch aktzeptiert werden. (Wenn sie es selbst bezahlt) Nur solltet ihr eine gute Begründung für diese Wohnung haben. Nähe zu euch oder in der Nähe ihrer alten Wohnung, also vertrautes Umfeld und so.
Es gibt keine eindeutigen Regelungen, aber es müsste möglich sein, die Sache mit dem Jobcenter zu besprechen und sich dort zu einigen, auch mit dem Hinweis auf die besondere Härte der Umstände.
Es könnte sein, dass es bewilligt wird. Allerdings werden dann keine Nachzahlungen mehr übernommen. So war es bei mir.
Ihr könnt nur fragen.
Habt ihr denn mit dem Jobcenter schon über diesen besonderen Fall gesprochen? Dort sitzen doch auch keine Unmenschen.
Als anerkennenswerte Gründe, die zur Umzugkostenübernahme führen, gelten insbesondere
Kündigung der bisherigen Wohnung durch den Vermieter
neuer Arbeitsplatz in einer anderen Stadt oder Gemeinde
Familienzuwachs und dadurch bedingter erhöhter Wohnraumbedarf
Unbewohnbarkeit der bisherigen Wohnung (zum Beispiel bei
Schimmelbefall und damit einher gehender Gesundheitsgefährdung oder
tatsächlicher Erkrankung)
Scheidung und dadurch bedingter Auszug aus der ehelichen Wohnung
Die Notwendigkeit zum Umzug ist in jedem Einzelfall vom
Leistungsbezieher unter Beweis zu stellen. Er muss der ARGE daher
Nachweise vorlegen, die den angegebenen Grund auch tatsächlich tragen
(Kündigungsschreiben des Vermieters, ärztliches Attest, Arbeitsvertrag).
Das habe ich eben gefunden, hier der Link dazu:
http://www.hartziv.org/umzug-bei-hartz-iv.html
Ich denke mal, das sieht ganz gut für euch aus! Viel Glück!
Vielen lieben Dank
Wir haben Morgen einen Termin. Ich wollte nur mal vorab nachfragen ob es da "Ausnahmen" gibt.