Jobcenter Einladung Bedarfsgemeinschaft?

1 Antwort

auf so ner Einladung steht hinten, gedruckt: Ich kann (werde) diesen Termin nicht wahrnhemen, weil:

Da schreibste rein

1. du bist nicht arbeitslos/arbeitssuchend gemeldet, beziehst auch keine Leistungen vom JC sondern bist 2. Vollzeitstudent.

in nen Umschlag rein und zurück ans Amt. Punkt.

Du bist zu keinen solchen Einladungen verpflichtet und sie können ja auch keine Sanktionen verhängen. Mitglied der BG heisst ja wohl für dich bloss, du lebt mit jemandem zusammen und dein bafög wird mitangerechnet als Einkommen der BG.

Nur wer vom JC Leistungen bezieht und ne Eingliderungsvereinbarung hat, der muss so ne Seminare besuchen.

chris1982ka 
Fragesteller
 08.09.2016, 19:56

Ja der Witz ist ja ich musste ne EV unterschreiben das ich das Studium bis 2017 machen soll. das ich das nicht schaffe ist ja jetzt mal uninteressant.

Achja den widerspruch habe ich denen in den Breifkasten vor 1,5 Wochen, ne Antwort kam nicht.

Reingeschrieben habe ich das schon.. Ich schick mal noch ne Email hin die werden eher beantwortet.

suziesext10  08.09.2016, 20:01
@chris1982ka

ne email hat aber weniger Beweiskraft und sie sollen ja auch nicht antworten, sondern einfach deinen Widerspruch ad Acta legen.

herakles3000  08.09.2016, 20:06
@chris1982ka

Egv die keine Rechtsbelehrung und es auch keine Information gab das man das nicht unterschreiben mus wurden vom Bundesverfassungsgericht als sittenwidrig erklärt und verboten nur hält sich das jobcenterr nicht an die Gesetze wie es eigentlich soll,Weiderufe die EGV den  Wen du unterschreiben mustes liegt vorsätzlicher betrug an dir vor .in dieser vor  Ist sie nur da um rechtswidrigen druck auf einen arbeitslosen aufzubauen oder rechtswidrig Leistungen zu streichen .Das Jobcenter hat nicht zu entscheiden wie lange du studierst.Den es geht ja auch um deinen Späteren Beruf die Berufswahl ist deine Sache und das Jobcenter kann nicht einfach mal gegen das Grundgesetz verstoßen.

Teile mit du bist Student und hast dort dich um deine Kurse zu kümmern..