Jobcenter anlügen? (Nebenjob..)

Das Ergebnis basiert auf 6 Abstimmungen

Weiterarbeiten und aufgestockt werden 83%
Fr... halten und die Nebentätigkeit in der Steuererklärung einfach "vergessen" 17%
Job schmeißen und das Hartz IV Luxusleben genießen 0%

11 Antworten

Du musst im Zuge der Antragstellung Alg II (Hartz 4) deine Einkommens- und Vermögensverhältnisse offen legen. Wissendes Auslassen von Abgaben ist Betrug (Inklusive Vorstrafe bei Verurteilung - was in Bewerbungen nicht gut kommt). Die Jobcenter dürfen nicht nur deine Kontoauszüge einsehen sondern erhalten in verdachtsfällen sogar Auskünfte von Banken (auch über weitere vorhandene Konten). Schwierig wird bei Konten im Ausland. Ich würde mir das gut überlegen.

Wenn du dieses Einkommen verheimlichst, machst du dich strafbar.

Lange geht das sowieso nicht gut. Dein Auftraggeber macht diese Kosten ja steuerlich geltend. Also wird das Finanzamt auf dich aufmerksam und somit hat auch das JobCenter mit einer Verzögerung Zugriff darauf.

Du kannst doch dieses Einkommen angeben (der tatsächliche Netto-Überschuss) dann hast du 100 € Freibetrag aus Erwerbseinkommen plus 20 % vom Mehrverdienst.

Weiterarbeiten und aufgestockt werden

Hallo,es würde nicht nur vermutlich als Betrug gelten,es wäre Betrug! Deine Kontoauszüge der letzten Monate mußt Du natürlich vorlegen,wie hier schon geschrieben wurde. Mein Rat: Sei ehrlich im Jobcenter und gib diesen Honorarjob an. Es bleiben Dir dann zwar 200 Euro weniger ,doch was solls. 100 bleiben Dir ja ! Man zahlt Dir Miete+Heizung,Krankenversicherung und halt den Lebensunterhalt! Von der GEZ bist Du befreit. Ich meine,man sollte jetzt nicht versuchen,das Jobcenter zu "veralbern".

DerHans  02.04.2015, 09:58

100 € plus 20 % vom Mehrverdienst

Weiterarbeiten und aufgestockt werden

Das kommt garantiert raus, denn der Arbeitgeber meldet deinen Honorarjob sicher beim Finanzamt (und du wirst sicher auch dazu aufgefordert), und die Ämter können sich untereinander vernetzen.

Weiterhin werden sie bei Antragstellung deine Kontoauszüge einsehen wollen (bis zu einem halben Jahr rückwirkend, normalerweise aber meist nur für 3 Monate), und dann kommt es sowieso raus. Auch können sie dich zu einer Vollzeit-Maßnahme verdonnern, wenn du angeblich nicht arbeitest, und dann sieh mal zu, wie du das unter einen Hut bringst.

Von deinem Honorarjob kannst du ohnehin 140.- € als Freibetrag behalten (100.- € und vom Rest 20%), dann machst du nicht so viel gut, wie du glaubst.

Und den Job einfach schmeißen darfst du auch nicht, denn du darfst deine Bedürftigkeit nicht mutwillig herbeiführen. Dann gibt es auch Abzüge beim Hartz IV.


Weiterarbeiten und aufgestockt werden

Ich würde Job behalten und es dem Jobcenter auch melden, auch wenn das Geld dann weniger ist.