jobcenter- Krank

8 Antworten

mache da nun nicht allzu viel raus, was dir dort jemand am Telefon mitteilt, vergesse es. Du hast einen neuen Termin vereinbart und damit hat es sich.

Deiner Melde- und Mitwirkungspflicht bist du nachgekommen und daher kann auch keine Kürzung der Leistung erfolgen.

Anläßlich des neuen Termins wird man dir - wenn überhaupt - vorwerfen ob du nicht deine erkrankte Tochter für die Zeit hättest alleine lassen können. Falls weiter bzgl. Krankmeldung angesprochen, hast du das wohl überhört.

Ja Du musst wg. einem Tag eine Krankmeldung abgeben. Das Amt möchte nur sichher gehen, dass tatsächlich Krankheit vorliegt und es sich nicht um einen "keinen Bock"-Fall handelt.

Es wird beim Amt zwischenzeitlich so viel beschissen und gelogen, dass die sich irgendwie Sicherheit verschaffen müssen, ob es tatsächlich stimmt, was Du sagst. Das würdest Du auch tun, wenn man Dich wiederholt verarscht hätte.

ja musst Du,wenn Du Arbeitslos bist ist es dem Arbeitsamt gegenüber wie bei einem Arbeitgeber u wenn Du verhindert bist durch krank sein der Tochter dann eben eine Bescheinigung vom Arzt vorlegen,entweder Krankenschein oder Bescheinigung das Du in der Praxis warst an dem Tag eins von beiden stellt Dir der Kinderarzt aus.

helmutgerke  03.07.2012, 10:12

die "Einladung" gemäß § 59 SGB II in Verbindung mit § 309 SGB III stellt ein Verwaltungsakt da.

Die "Einladung" ist daher mit einer Rechtsfolgenbelehrung zu versehen.

Wenn dort nichts von Vorlage einer Krankenbescheinigung bei Terminverschiebung steht, braucht man eine solche sich auch nicht beschaffen.

Deine Argumentation ist daher nicht nachvollziehbar.

Ist völlig nachvollziehbar, ist bei einem Arbeitgeber auch nicht anders. Da kannst du auch zu Hause bleiben, sofern dein Kind krank ist (und unter 12 ist und keine andere Person betreuen kann), aber da brauchst du eben auch eine Krankmeldung quasi für dein Kind.

helmutgerke  03.07.2012, 10:50

Mag für dich nachvollziehbar sein, aber bei einer arbeitsvertraglichen Beschäftigung ruft man doch auch nur den Arbeitsgeber an und berichtet ihn, dass man aufgrund Erkrankung des Kindes zu Hause bleibt, oder? Mir ist kein Arbeitgeber bekannt, der sofort eine Krankmeldung diesbezüglich anfordert.

Seitens der Fragestellerin wurde in diesem Fall das Amt angerufen und eine Terminverschiebung vereinbart. Die telefonische Forderung nach Vorlage einer Krankmeldung in irrelevant, da dieses mündlich erfolgte und somit kein rechtsgültiger Verwaltungsakt darstellt.

Falls du anderer Meinung bist, bitte um Benennung der gesetzlichen Grundlagen.

Also ich arbeite im Jobcenter...und das hat nichts damit zu tun, das hartz4 empfänger nicht für glaubwürdige persönlichkeiten gehalten werden. Das ist lediglich, weil ein trifftiger Grund zur Absage des Termins vorliegen muss, da die Leistungsabteilungen eigentlich immer Voll mit Terminen sind und jeder kunde froh über den schnellsten Termin wäre. Also wenn du kein Attest abgibts, auch wenns nur ein Tag ist, dann bekommst du in der Tat eine 10%ige Kürzung... und das wäre doch unnötig.

helmutgerke  03.07.2012, 09:53

Das ist lediglich, weil ein trifftiger Grund zur Absage des Termins vorliegen muss

wo bitte steht denn geschrieben, dass die Erkrankung des Kindes kein trifftiger Grund zur Terminabsagung ist?

Also ich arbeite im Jobcenter.

Ist das denn neuerdings gestattet, während der Arbeitszeit hier zu posten?

Reservist  03.07.2012, 09:59
@helmutgerke

wo bitte steht denn geschrieben, dass die Erkrankung des Kindes kein trifftiger Grund zur Terminabsagung ist?

Das geht ja durchaus, wird dann durch ein Attest / AU belegt.

Ist das denn neuerdings gestattet, während der Arbeitszeit hier zu posten?

Urlaub, Gleitzeit, krankgeschrieben, Pause?

helmutgerke  03.07.2012, 10:32
@Reservist

Das geht ja durchaus, wird dann durch ein Attest / AU belegt.

das ist theoretisch möglich, in dem man das kranke Kind zum Arzt schleift. In der Praxis läuft es aber doch so ab, wenn die Tochter morgens der Mutter berichtet, dass sie sich nicht wohl fülle, eher tendiert wird das Kind nicht zur Schule zu schicken, oder?

Urlaub, Gleitzeit, krankgeschrieben, Pause?

hier bei gutefrage.net schwirren unzählige herum und behaupten was sie sind. Wenn die Userin Elfe93 in der Tat beim Jobcenter tätig wäre, müsste ihr die Gesetzeslage klar sein und nicht Unsinn hier einstellen.

Elfe93  03.07.2012, 15:19
@helmutgerke

Mir ist die gesetzeslage klar und ich stelle hier keinen Unsinn rein. Bin zwar erst 1 Jahr beim Jobcenter aber so läuft das nunmal leider..