Jemanden Verklagen ohne Erlaubnis der eltern mit 16

8 Antworten

Du kannst niemanden verklagen solange du nicht 18 Jahre alt bist. Das können nur deine Eltern (in deinem Namen). Die Frage ist vielmehr ob du wirklich jemanden verklagen willst oder ob das Verklagen jemand anderst vornimmt. Bei einem Straftatbestand (Schlagen, Klauen, Körperverletzung) kannst du nur jemanden anzeigen (auch wenn du jünger als 18 bist). Verklagen tut dann der Staatsanwalt. Wenn jetzt aber einen Zivilprozess führen möchtest, dann bist du Kläger. Dann müssen deine Eltern das tun. Zivilrecht hat meistens etwas mit Kaufverträgen und Schulden zu tun.

nein, zivilklagen dürfen erst mit 18 erhoben werden. du kannst aber, wenn dich jemand übers Ohr gehauen hat, beklaut hat, oder dich vermöbelt, die betreffende person bei der Polizei anzeigen.

davon bekommst du aber weder kohle noch Handy wieder auch keine neuen Klamotten, wenn die kaputt gegangen sind etc.

das sind zivilrechtliche ansprüche... die musst du ggf. vor einem zivlgericht durchsetzen... und dafür müssen eben deine erziehungsberechtigten sorgen. tun sie das nicht, kannst du dich ggf. zur wahrung deiner rechte ans Jugendamt oder den sozialdienst wenden. frag mal in eurem Jugendhaus / jugendwerk nach...

lg, Anna

Du bist noch nicht voll geschäftsfähig, wenn es um Geld und betrugsfälle geht.

Wenn es aber um Vergewaltigung / misshandelung ? geht ab zur Polizei.

Du kannst klagen, dafür brauchst du einen Anwalt und ggf. Hilfe von den Eltern oder vom Jugendamt. Du kannst sogar als Minderjähriger die Eltern verklagen, in dem Fall dann mit Unterstützung des Jugendamtes.

Eine Anzeige kann jeder erstatten, dafür braucht man keinen Anwalt.

Klagen....wie wäre es denn erst einmal mit einer Anzeige? (je nach dem, um was es sich handelt...)