Jegliche "Zusammenarbeit" im Jugendarrest verweigern

7 Antworten

Dann "wird Dir geholfen", also die Maßnahmen zwangsweise durchgeführt. Außerdem bekommst Du keine "Extras" und bekommst die volle Härte des Arrestes. Zum Beispiel kommst Du in eine Einzelzelle und bekommst nur minimal Ausgang, aber getrennt von den anderen und auch nur für kurze Zeit unter strenger Aufsicht. Auch Besuchszeiten können gekürzt oder gestrichen werden. Und an vorzeitige Entlassung ist dann auch nicht zu denken. Im gegenteil, es kann ein Gutachten gemact werden und Du kommst dann nach der eigentlichen Haftstrafe in Sicherheitsverwahrung und/oder bekommst Auflagen zur Psychologischen Betreuung und wenn Du dagegen verstößst, kommst Du wieder zurück in Haft.

Wenn Du also richtig bitterböse und so lange es geht leiden willst, dann mach das!

Urknall  26.06.2014, 06:53

Hör auf zu träumen, der muss in den Jugendarrest und nicht ins KZ.....

Commodore64  26.06.2014, 21:52
@Urknall

Und Du meinst das ist ein kindergeburtstag?

Wenn sich da einer mit aller Gewalt quer stellt, wird der maximal, also so schwer es das Gesetz zulässt, bestraft.

Grundsätzlich werden die erforderlichen Maßnahmen im Jugendarrrest zwangsweise durchgeführt.

Notfalls mit körperlicher Gewalt, wenn es z.B. darum geht, daß sich jemand ausziehen muß.

Zudem gibt es immer eine sogenannte Hausordnung, wobei das Personal die Nichtbeachtung dieser mit verschiedenen Maßnahmen ahnden kann.

Eine Verlängerung des Arrestes ist durchaus möglich, aber nur in einem bestimmten Rahmen.

Beispiel dafür ---> du reinigst deinen Haftraum nicht !

Aus eigener Erfahrung werden dann zunächst diejenigen aus dem Arrest entlassen, die ordentlich waren und ihre Sachen erledigt haben.

Danach wird dann manchmal in Gegenwart eines Beamten das Reinigen geübt, bis der Betreffende verstanden hat, warum das alles einen Sinn hat und seinen Anteil eigenhändig erledigt.

Grundsätzlich hat das Personal immer einen " längeren Arm ", denn es kann auch einen Arrestanten fesseln, wenn dieses nötig ist.

Und der / die zuständige Jugendrichter(in) wird in jedem Fall über getroffene Maßnahmen informiert, was übrigens später zumTragen kommt, falls es mal eine weitere Gerichtsverhandlung danach gibt, da alles schriftlich festgehalten wird.

Das alles kenne ich aufgrund eigener Erfahrungen.

Gruß,

fraschi

Deine Mitgefangenen werden dir schon klar machen, was sie von einem Stinker halten. In jeder sozialen Gemeinschaft nimmt man auf einander Rücksicht, aber das wirst du noch lernen, auch wenn es etwas länger dauern könnte.

Probier es am besten aus, die Durchsuchung bei der Aufnahme ist zu deiner Sicherheit und zu der der anderen Insassen, d. h. du wirst auf jeden Fall durchsucht ob du willst oder nicht!

Und ob du längere Zeit nicht duschen möchtest ist dir überlassen, ich hoffe du hast aber noch so viel Selbstachtung um dich um dich selbst zu kümmern.

Dann werden diese Maßnahmen zwangsweise umgesetzt und man bekommt keinerlei Erleichterungen im Arrest, dir wird einfach gar nichts erlaubt.

-> Dümmste Idee überhaupt.