Jahresabrechnung wohnung?

3 Antworten

Hallo. Ich wohne seit 01 Juli 2013 in einer mietwohnung. Und ich bekomme zurzeit meisterbafög. Die Behörde möchte eine Jahresabrechnung nun. Doch leider reagiert der Vermieter auf garnichts. Was soll ich machen ?

Wenn Du bisher Nebenkostenvorauszahlungen gemacht hast, dann fordere den Vermieter auf dass er Dir endlich eine Abrechnung gibt und dass Du so lange von Deinem Zurückbehaltungsrecht Gebrauch machst und nur die Kaltmiete zahlst.

Weigert sich der Vermieter oder ist er aus irgendwelchen Gründen außer Stande, die Nebenkosten abzurechnen, darf der Mieter die monatlichen Vorauszahlungen für die laufenden Nebenkosten einbehalten, solange bis der Vermieter die Nebenkostenabrechnung für den vergangenen Abrechnungszeitraum vorlegt. Der Mieter hat im laufenden Mietverhältnis ein Zurückbehaltungsrecht. (BGH WuM 2006, 383).

Das Geld für die Nebenkostenvorauszahlungen zur Seite legen und falls dann eine korrekte Abrechnung erfolgt ist, die einbehaltenen Nebenkostenvorauszahlungen dann nachzahlen.

MfG

Was soll ich machen ?

Erst mal in den Mietvertrag schauen ob und was zu Nebenkosten vereinbart ist.

Ist überhaupt vereinbart das zu Nennkosten zahlst, dann ob monatliche Vorauszahlungen.

Denn nur dann muß der Vermieter abrechnen.

seaside0690 
Fragesteller
 08.01.2015, 11:32

Ganz normaler mietvertrag

Wonnepoppen  08.01.2015, 11:34
@seaside0690

Dann hast du doch auch Nebenkosten u. mußt eine Abrechnung bekommen, dazu ist der Vermieter verpflichtet!

anitari  08.01.2015, 11:41
@seaside0690 Und was steht da zu Nebenosten drin?

Das muß nicht in allen Mietverträgen das selbe sein.

Was ist mit dem Mietvertrag? Den kannst du vorlegen, außerdem evtl. deine monatlichen Kontoauszüge, auf der die Miete verbucht ist! Setz dich mit dem Amt in Verbindung u. schildere die Situation!