Ist Verhinderungspflege steuerpflichtig?
Meine Freundin übernimmt während meiner Abwesenheit die Pflege unseres 8jährigen Sohnes (Pflegestufe 1).
Wir haben einen Stunden"lohn" von 5 Euro vereinbart und könnten mit meinen Abwesenheitszeiten fast den gesamten Betrag von 1510 Euro ausschöpfen.
Da meine Freundin aber in einem Arbeitsverhältnis steht, stellte sich uns die Frage, ob sie die Einkünfte aus der Verhinderungspflege verteueren muss?
6 Antworten
Also irgendwie wurde meine Frage hier falsch verstanden. Meine Freundin macht das nicht beruflich, sondern betreut unseren Sohn in ihrer Freizeit, wenn ich mal einen Termin (z.B. Anwalt o.ä.) habe.
Ruf mal bei der Knappschaft Minijobzentrale an und frag nach Hausangestellten, Haushaltscheckverfahren. Minijob ist möglich und bei Haushaltsangestellten billiger als bei Gewerbetreibende. Außerdem ist es dann nicht bei der Jahressteuererklärung zu berücksichtigen, wenn die Lohnsteuer pauschaliert abgeführt wird (also Verzicht auf Vorlage der Steuerkarte)
Alles anderere führt hier im Forum etwas zu weit.
also was über lohnsteuerkarte läuft muß versteuert werden
wenn ihr unsicher seit, könnt ihr dieses beim finanzamt annonym telefonisch erfragen
Kurz, JA.
Sie sollten die Verhinderungspflege auf jeden Fall bei der Steuererklärung mit angeben.
Ihr Steuerberater sollte das Wissen, wenn Sie Ihre Steuererklärung selber machen Rufen Sie einfach bei Ihren zuständigen Finanzamt an.
Ja ,sicher.Es sind doch Einkünfte.Da spielt es doch keine Rolle was sie macht.